Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Lichtenau
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau am 07.11.2022 festgestellte 2. Änderung des seit 01.02.2011 wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen vom 15.05.2023, Aktenzeichen 22B170080 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann diesen Plan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, während der Sprechzeiten
Montag 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Lichtenau, den 13.06.2023
Andreas Graf
Bürgermeister
Bauverwaltung der Gemeinde Lichtenau
Frau Cornelia Franke
037208-80018
cornelia.franke@gemeinde-lichtenau.de