Umfrage Gemeinde Lichtenau Moderne Verwaltung

Meldung als Wahlhelfer für die Landratswahl 2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2021 bis 27.06.2022
  • Teilnehmer 99 Teilnehmer
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Wir suchen noch Wahlhelfer für den 2. Wahlgang am Sonntag, dem 03.07.2022

Die Gemeinde Lichtenau möchte allen Interessierten Wahlberechtigten die Möglichkeit bieten, aktiv an diesen Wahlen mitzuarbeiten. Dazu können Sie sich ab sofort bei der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau per E-Mail post@gemeinde-lichtenau.de melden oder Sie füllen ganz einfach das unten stehende Formular aus und senden es ab.

Für Ihr Engagement erhalten Wahlhelfer eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro. Damit Sie bestmöglich für Ihre Tätigkeit im Wahlraum vorbereitet sind, bietet die Gemeinde Lichtenau verschiedene Schulungstermine an. In einem Planspiel werden wir den Wahltag schon einmal einüben. Dabei erhalten Sie wichtige Hinweise zur Ausübung Ihres Wahlehrenamtes. Insbesondere wissen Sie nach unserem Planspiel, was während der Stimmenabgabe zu beachten ist (Führung der Wählerverzeichnisse, Wahrung des Wahlgeheimnisses) und wie nach Abschluss der Stimmabgabe die Stimmauszählung erfolgt.

- Dienstag, 28.06.2022, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr für neue Wahlhelfer zum 2. Wahlgang

Alle Schulungen finden im Ratssaal der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 statt.  Alle Wahlhelfer erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Berufung mit der Post. Jeder, der sich als Wahlhelfer gemeldet hat, kann  an der Schulung teilnehmen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.

Kontaktdaten

  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 12.06.2004
  • Wahlhelfer müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, zu der wir Sie auch am Wahltag im Wahlraum erreichen können.
  • Aktuelle Informationen zur Wahlvorbereitung, dem Hygienekonzept oder die Schulungsmaterialien senden wir Ihnen gern per Mail zu.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 16; maximale Länge: 30
  • Wir überweisen Ihnen ca. zwei Wochen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro
  • Pflichtangabe
  • Wir überweisen Ihnen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO in Ausübung der rechtlichen Pflichten gemäß dem Kommunalwahlgesetz Sachsen, dem Sächsischen Wahlgesetz sowie dem Bundeswahlgesetz. Die Gemeinde Lichtenau speichert und verwendet Ihre o.g. Daten nur für die Ausübung des Wahlehrenamtes. Ihre Daten werden für den Zeitraum von 4 Jahren, mindestens aber bis der angegebene Zweck erfüllt ist, gespeichert. Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Speicherung und Verwendung jederzeit zu widersprechen, wir werden Ihre Daten dann unverzüglich löschen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Verantwortlich ist die Gemeinde Lichtenau. Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Lichtenau erreichen Sie per Mail unter datenschutz@gemeinde-lichtenau.de. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Weiterführende Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals können Sie in den "Zusätzlichen Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«" (https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-4486) der Sächsischen Staatskanzlei entnehmen.

Ich erkläre mich zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand bereit und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke zu.

  • Pflichtangabe
  • Für diesen Tag suchen wir noch Wahlhelfer

Mein Wunschwahlvorstand

Sehr gern berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Unsere Wahlvorstände werden aus 6-8 Wahlhelfern gebildet. Wir achten auf Ihren Wohnort und bisherige Wahlhelfereinsätze.

Kontaktperson

Maria Otto

Bürgerservice

E-Mail: maria.otto@gemeinde-lichtenau.de

Tel.: +49 37208 80065

Fax: +49 37208 80055

Gemeinde Lichtenau

Auerswalder Hauptstraße 209244 Lichtenau

www.gemeinde-lichtenau.de

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einwilligung benötigen. Den Vordruck haben wir im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau und auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenau unter www.gemeinde-lichtenau.de/formulare.html für Sie bereitgestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.

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