Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geithain
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Einzelhandelsstandort Colditzer Straße“
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Einzelhandelsstandort Colditzer Straße“ in der Fassung vom 11.09.2026, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inkl. der dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom
02.11.2026 – 04.12.2026
in der Stadtverwaltung Geithain im Rathaus, Zimmer 110, Markt 11, 04643 Geithain öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an
s.pufahl@geithain.de
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12.00 und 13.00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
erfolgen.
Die Unterlagen zum Entwurf sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Geithain:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/themen/1069541
und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Planungsziel:
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters (VF 2.000 m²), eines Lebensmitteldiscounters (VF 1.055 m²) sowie angehängt die Errichtung eines Drogeriemarktes (VF 750 m²) und eines Bekleidungsgeschäftes (VF 200 m²). Der am Standort bestehende Lebensmitteldiscounter sowie das (ehemalige) Autohaus sollen dabei zurückgebaut werden. Die Haupterschließung für den Kundenverkehr soll über die bestehende Zufahrt (westlich über Colditzer Straße) erfolgen.
Als Lieferzufahrt ist die bestehende Autohauszufahrt vorgesehen (südlich über Colditzer Straße).
Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Stadtgebiets von Geithain unmittelbar an der Colditzer Straße und in räumlicher Nähe zum Bahnhof Geithain.
Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 1012/1, 1013/1, 1013/8 und 1013/5 (Überfahrt) sowie das Flurstück 1016/1 Gemarkung Geithain als möglicher Standort für Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Planunterlagen: Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören:
Der Stadt Geithain liegen folgende wesentlichen umweltbezogenen Gutachten bereits vor (diese sind als Anlagen zur Begründung einsehbar):
Umweltbericht mit Grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, IB Hauffe GbR (Stand 31.08.2026):
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, umweltbezogene Zielvorstellungen, Formulierung und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsausgleich
Schalltechnische Untersuchung, 3L Akustik GmbH (Stand 27.08.2026):
Erstellung einer Schallimmissionsprognose nach den Vorgaben der TA Lärm und Ausweisung der dem Vorhaben zuzuordnenden Beurteilungspegel
Mit in die Offenlage integriert werden zudem die Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange unter der Maßgabe bereits vorliegender wesentlicher umweltbezogener Informationen:
Landratsamt Leipzig vom 27.11.2025
Denkmalschutz: Verweis auf die Genehmigungspflicht wegen der Nachbarschaft zu einem Kulturdenkmal (Bahnhof mit Empfangsgebäude, Bahnsteigüberdachung, Güterabfertigung, Güterschuppen und Stellwerk)
Wasser und Abwasser: Forderung nach Entwässerungskonzeption und Umgang mit TWSZ ist darzustellen
Immissionsschutz: Forderung einer Schallimmissionsprognose
Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht: Verweis auf Vorhandensein von Altlasten, Forderung nach Beschreibung des Umgangs mit Altlasten im Umweltbericht
In der Offenlegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Entwurfs des Bebauungsplans und seiner möglichen Auswirkungen gegeben.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen einen elektronischer Kontakt beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Hinweis: Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Geithain vor dem Hintergrund der Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes findet parallel statt.
Andreas Rätsch Oberbürgermeister
Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Frau Shenja Pufahl
Markt 11
04643 Geithain
Tel.: (034341) 466- 110