Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

1. Änderung B-Plan Sondergebiet Solarenergie Elsterheide

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die 
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans 
„Sondergebiet Solarenergie Elsterheide“, 1. Änderung (März 2026)
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der Sitzung am 29.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Elsterheide“ in Anwendung von § 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren zu ändern. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarenergie Elsterheide“, 1. Änderung der Gemeinde Elsterheide (Stand: März 2026), bestehend aus Planzeichnung und Begründung, während der Veröffentlichungsfrist

vom 15.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

im Internet
-    auf der Homepage Gemeinde Elsterheide unter https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/
und 
-    auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de 
veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der 

Gemeindeverwaltung Elsterheide, 
Am Anger 36
02979 Elsterheide,
OT Bergen, 
Sekretariat - Zimmer 1.3 -

während folgender Dienstzeiten:
Montag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag            08.00 Uhr bis 11.30 Uhr


Es wird darauf hingewiesen, 
1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2.    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO).


Antje Gasterstädt
Bürgermeisterin


 
Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans


Auszug aus dem Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Elsterheide“, 1. Änderung 
 

Kontakt

Heidrun Eger

Bauamt

03571/4801-31

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