Flächennutzungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

14. Änderung FNP Elsterheide

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die 
Veröffentlichung des Entwurfs der 
14. Änderung des Flächennutzungsplanes 
der Gemeinde Elsterheide (März 2026)
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.03.2025 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Aufstellung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elsterheide, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, während der Veröffentlichungsfrist

vom 15.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

im Internet
-    auf der Homepage Gemeinde Elsterheide unter https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/
und 
-    auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de 
veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der 

Gemeindeverwaltung Elsterheide, 
Am Anger 36
02979 Elsterheide,
OT Bergen, 
Sekretariat - Zimmer 1.3 -

während folgender Dienstzeiten:
Montag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag            08.00 Uhr bis 11.30 Uhr


Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor: 
(1)    Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes),
(2)    Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:
-    finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen],
-    es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Biotopflächen, zu Lebensräumen, zum Wald, zu Strauchpflanzungen, zum Artenschutz, zu Monitoringmaßnahmen und zur Eingriffsregelung, 


Schutzgüter Boden und Wasser:
-    finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Sächsische Oberbergamt],
-    es werden Angaben und Aussagen gemacht zu geotechnischen Sperrflächen, einem Sanierungsrahmenplan, einem Abschlussbetriebsplan, Bergaufsicht, Grundwasser, Böschungssicherung, Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt und zum Wasserchemismus.

Schutzgüter Klima und Luft:
-    finden sich in (1) 
-    es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, zu nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: 
-    finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen.],
-    es werden Angaben und Aussagen gemacht natürlichen Eigenart der Landschaft, zu Baudenkmale und Bodendenkmale, zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild, zur sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen,

Schutzgut Mensch:
-    finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH] 
-    es werden Angaben und Aussagen gemacht, zur siedlungsstrukturellen Entwicklung, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/ Löschwasserversorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen,

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen. 

Es wird darauf hingewiesen, 
1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2.    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und 
4.    dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO).

Antje Gasterstädt
Bürgermeisterin

Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide
 

Kontakt

Heidrun Eger

Bauamt 

03571/4801-31

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