Bebauungsplan Stadt Eilenburg Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 48 "Wohngebiet am Käuzchenturm"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.09.2023 bis 30.08.2024
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Planzeichnung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des

Bebauungsplans Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“

Der o.g. Bebauungsplan (B-Plan) wird als B-Plan der Innenentwicklung gemäß

§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Die öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs vom 21.02.2022 fand bereits im Zeit-raum vom 28.03.2022 bis 28.04.2022 statt. Die im Zuge der o.g. öffentlichen Auslegung sowie der parallel durchgeführten Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Der nun vorliegende Entwurf des B-Plans Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“ vom 22.05.2024 einschließlich der Begründung vom 22.05.2024 wurde vom Stadtrat der Stadt Eilenburg am 01.07.2024 in öffentlicher Sitzung gebilligt und auf der Grundlage von § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des o.g. B-Plans ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des B-Plans Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“ vom 22.05.2024 wird mit dem Entwurf der Begründung vom 22.05.2024 im Zeitraum vom

26.07.2024 bis 30.08.2024

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg

- Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt:

Dienstag                                   9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                   9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                                9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag                                    9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personenge-bundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst werden und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Kontaktperson

Katrin Schmidt

Stadtverwaltung Eilenburg

SG Stadtplanung/Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

k.schmidt@eilenburg.de

03423/652126

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Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung - Stadtplanung

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Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Dokumentation des Bauleitplanverfahrens und der Information über das Ergebnis, wie mit abgegebenen Stellungnahmen umgegangen wurde, erhoben.

Zu diesem Zweck erheben wir folgende Daten von Ihnen:

Vor-/Zuname, Kontaktdaten (Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)

Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung:

Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

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Verantwortlicher für die Datenerhebung:

Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Telefon 03423/652-174, Fax 03423/652-140, E-Mail: bauleitplanung@eilenburg.de

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Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • BP Nr. 48 Planzeichnung
  • BP Nr. 48 Begründung

Informationen

Übersicht
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