Flächennutzungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung 2. Entwurf zur "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.04.2024 bis 23.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes zur "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf"

1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2024 den 2. Entwurf zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“ bestehend aus der Planzeichnung Nordteil und der Planzeichnung Südteil je in der Fassung vom 04.03.2024 und den zugehörigen Fachplänen Denkmalschutz-Archäologie (Beikarte 1) sowie Altlasten (Beikarte 2) je in der Fassung vom 04.12.2023 und der Begründung in der Fassung vom 04.03.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. (Beschluss-Nr. 2024/29)   

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sowie nach § 4 a Abs.4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und im Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen öffentlich bekannt zu machen. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

2. Der 2. Entwurf zur “1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf” bestehend aus der Planzeichnung Nordteil und der Planzeichnung Südteil je in der Fassung vom 04.03.2024 und den zugehörigen Fachplänen Denkmalschutz-Archäologie (Beikarte 1) sowie Altlasten (Beikarte 2) je in der Fassung vom 04.12.2023 sowie der Begründung in der Fassung vom 04.03.2024 liegt öffentlich in der Zeit vom

                           04.04.2024 bis 08.05.2024

zur Einsichtnahme bereit.

Die Einsichtnahme des 2. Entwurfes zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“ ist bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  

Die Bekanntmachung sowie der 2. Entwurf zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“ können gemäß § 4 a, Abs. 4 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter

https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/aktuelles/oeffentl-bekanntmachungen/ 

sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf – dem Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen – unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite eingesehen werden.   

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den 2. Entwurf zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“ zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Entwurf zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des 2. Entwurfes zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf“  nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Verena Hergenröder

Bürgermeisterin                                                                                 

Kontaktperson

Amtsleiter Bauamt

Herr Matthias Lachmann

Tel. 03586/763 250

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