Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

2. Entwurf Bebauungsplan "Camillo-Gocht-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2022 bis 12.08.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über den Beschluss zur Billigung und Auslegung des 

2. Entwurfs des Bebauungsplanes “Camillo-Gocht-Straße”

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 und § 4 a BauGB

Durchführung im beschleunigten Verfahren

1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 folgenden Beschluss zur Billigung und Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes "Camillo-Gocht-Straße" (Beschluss-Nr. 2022/51) gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Camillo-Gocht-Straße", bestehend aus Teil A - Planzeichnung in der Fassung vom 11.04.2022 (Anlage 1), Teil B - Textliche Festsetzungen mit Stand vom 11.04.2022 (Anlage 2) und der der Begründung mit Stand vom 11.04.2022 (Anlage 3).

Der Stadtrat  der Stadt Ebersbach-Neugersdorf beschließt die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Camillo-Gocht-Straße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekannt zu machen.

2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Camillo-Gocht-Straße“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung in der Fassung vom 11.04.2022 (Anlage 1), Teil B – Textliche Festsetzungen mit Stand vom 11.04.2022 (Anlage 2) und der Begründung mit Stand vom 11.04.2022 (Anlage 3) liegt öffentlich in der Zeit

                                vom 11.07.2022 bis 12.08.2022

zur Einsichtnahme bereit.

Die Einsichtnahme ist bei der  Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Dienstzeiten möglich:

Montag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen einschließlich der Begründung können gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf – dem Zentralen Landesportal Sachsen – unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen. Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a  BauGB durchgeführt.

Mit dem Vorhaben sind keine Zulässigkeiten begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetzt über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder landesrechtlicher Vorschriften unterliegen.

Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 4 gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig. Entsprechend § 13 Abs. 3 erfolgt das Bebauungsplanverfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Verfahrensschritte für eine frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung sind hiermit ebenfalls nicht notwendig und werden zur Beschleunigung des Verfahrens deshalb nicht durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Camillo-Gocht-Straße“ zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut beteiligt.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Verena Hergenröder                                                                         Siegel

Bürgermeisterin                                                                                

Kontaktperson

Amtsleiter Bauamt

Herr Matthias Lachmann

Tel. 03586/763 250

Gegenstände

Übersicht
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Teil A - Planzeichnung vom 11.04.2022 (Anlage 1)
  • Teil B - Textliche Festsetzungen vom 11.04.2022 (Anlage 2)
  • Begründung vom 11.04.2022 (Anlage 3)

Informationen

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