Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

1. Entwurf Einbeziehungssatzung "Südstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.04.2022 bis 20.05.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über den Beschluss zur Billigung und Auslegung des 1. Entwurfes der Einbeziehungssatzung "Südstraße"

1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2022 folgenden Beschluss zur Billigung und Auslegung des 1. Entwurfs der Einbeziehungssatzung "Südstraße" (Beschluss-Nr. 2022/22) gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf billigt den 1. Entwurf der Einbeziehungssatzung "Südstraße" bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 11.02.2022 (Anlage 1) und der Begründung mit Stand 11.02.2022 (Anlage 2). 

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf beschließt die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes der Einbeziehungssatzung "Südstraße" nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekannt zu machen.

2. Der 1. Entwurf der Einbeziehungssatzung "Südstraße", bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 11.02.2022 (Anlage 1) und der Begründung mit Stand 11.02.2022 (Anlage 2) liegt öffentlich     

                                   vom 19.04.2022 bis 20.05.2022

zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme ist bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraßew 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Dienstzeiten unter Einhaltung der im weiteren Text genannten Hinweisen möglich:   

    Montag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Mittwoch     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Zutritt wird unter Maßgabe der Schutzmaßnahmen lt. aktueller Fassung der SächsCoronaSchVO gewährt.  

Die laufenden Aktualisierungen zu diesen Hinweisen finden Sie unter:

https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buerger/coronavirus/

Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen einschließlich der Begründung können gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf - dem Zentralen Landesportal Sachsen - unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörtgerung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Mit dem Vorhaben sind keine Zulässigkeiten begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder landesrechtlicher Vorschriften unterliegen. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird das Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Einbeziehungssatzung zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut beteiligt.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 Verena Hergenröder                                                                                      Siegel

 Bürgermeisterin                                       

 

Kontaktperson

Amtsleiter Bauamt

Herr Matthias Lachmann

Tel. 03586/763 250

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