Billigung und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/ Hauptstraße”gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB - Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße“ in der geänderten Fassung vom April 2021 gefasst.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neugersdorf R.-Breitscheid-Straße/Hauptstraße“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom April 2021, liegt im Zeitraum vom 10.05.2021 – 18.06.2021 bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG Bauamt in 02730 Ebersbach-Neugersdorf zur Einsichtnahme bereit.
Die Einsichtnahme kann zu den nachstehenden Zeiten erfolgen:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund der COVID-19-Pandemie bitten wir um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme.
Telefon: 03586 763252
E-Mail: bauamt@ebersbach-neugersdorf.de
Parallel dazu können gem. § 4 Abs. 4 BauGB auf der Internetseit der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter www.ebersbach-neugersdorf.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen, schriftlich oder zur Niederschrift, an die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf abzugeben.
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Ebersbach-Neugersdorf, 30.04.2021
Verene Hergenröder
Bürgemeisterin
Herr Matthias Lachmann
Tel. 03586/763 250