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Bedarfsmeldung "AZUBI-BSK": geförderte Sprachkurse für ausländische Auszubildende während der Ausbildung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.04.2025 bis 31.12.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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© Barn auf Unsplash

Sprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK) bieten eine individuelle fachsprachliche Förderung während der gesamten Zeit der Ausbildung. Mit diesem Angebot unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Fachkräftesicherung in Deutschland.

Die Sprachkurse arbeiten gezielt mit dem Unterrichtsstoff und helfen den Auszubildenden, sich auf ihre Fachprüfungen sprachlich vorzubereiten. Die Sprachkurse sind für Auszubildende kostenlos. 

Wofür brauchen wir eine Bedarfsmeldung?

Damit ein Sprachkurs stattfinden kann, müssen mindestens 8 Teilnehmer angemeldet sein. Die Bedarfsmeldung ermöglicht eine bessere Planung der Kursangebote in Dresden. 

Hier finden Sie detaillierte Information zum Azubi-BSK sowie Informationen, was nach der Bedarfsmeldung passiert.  

Bitte füllen Sie das Formular beim Interesse aus. Sobald ausreichend Teilnehmer angemeldet sind, damit ein Sprachkurs stattfinden kann, melden wir uns wieder bei Ihnen. Für die Planung der Kurse und Koordinierung der zetlichen Verfügbarkeit der Auszubildenden ist es vorteilhaft, wenn die Bedarfsmeldung über die Ausbildungsbetriebe erfolgt.

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN

Wenn Sie mehrere Auszubildende melden möchten, füllen Sie bitte für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.

Bei Problemen mit dem Formular, bei Fragen oder beim Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an: 0351-4882137, ipurath@dresden.de,  Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden, Ivana Purath.

Hinweis: Die angegeben Daten werden regelmäßig gelöscht. Die angezeigte Zahl der Meldungen entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Meldungen! 

Datenschutzhinweise:

Ihre Daten werden ausschließlich zur Koordination der Azubi-BSK erhoben, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den durchführenden Sprachkursträger zwecks Kursplanung und Kontaktaufnahme. Die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie unterhalb des Frageformulars. 

Die "Nicht-Zustimmung" führt dazu, dass die Bedarfsmeldung zum Zweck der Koordination nicht erfolgen kann. 

Angaben zum Ausbildungsunternehmen

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  • Datenformat: Ganzzahl

Angaben zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer

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Aktuelles Sprachniveau (Wenn kein Sprachzertifikat vorliegt, bitten wir um Selbsteinschätzung.)
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Besteht Bereitsschaft zur Freistellung für die Kursteilnahme seitens des Ausbildungsaunternehmens?
  • Pflichtangabe
Meldung erfolgt über:
  • Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontakt

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten | Landeshauptstadt Dresden

0351-4882137

ipurath@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Azubi-Berufssprachkurs werden Kontaktdaten und der Bedarf in Ihrem Unternehmen bezüglich der Förderung der Berufssprache bei ausländischen Auszubildenden erfragt. 

Um an der Bedarfsmeldung teilnehmen zu können, müssen Sie alle Pflichtangaben angeben. Weiterhin können Sie weitere personenbezogenen Daten angeben.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Koordinierung der Bedarfe durch das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten an zuständige Partner je nach Kompetenzfeld zwecks Kontaktaufnahme weitergegeben. Nach dieser Weitergabe werden diese Daten aus dem Beteiligungsportal gelöscht. Unsere Partner sind der gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden, das Bundesamt für Migration der Flüchtlinge, Referat 83C - Operative Umsetzung Berufssprachkurse und der durchführende Sprachkursträger.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten 

Dr.-Külz-Ring 19

01067 Dresden

auslaenderbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

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