Umfrage Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Bedarfsmeldung Azubi-BSK (ausbildungsbegleitende Sprachförderung für ausländische Auszubildende)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.04.2025 bis 31.12.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet mit dem Azubi-BSK ausländischen Auszubildenden eine ausbildungsbegleitende Sprachförderung an. Die Sprachkurse basieren inhaltlich an den Ausbildungsinhalten der jeweiligen Ausbildungsberufe und helfen den Auszubildenden, sich auf ihre Fachprüfungen sprachlich vorzubereiten.

Die Landeshauptstadt Dresden bietet den zugewanderten Auszubildenden und ihren Dresdner Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit an, die Bedarfe und das Interesse an Azubi-BSK zu melden. Das Ziel der Bedarfsmeldung ist es, passende Sprachkurse für Auszubildende in Dresden, in enger Kooperation mit dem BAMF, dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden (gAGS Dresden) sowie den Sprachkursträgern zu generieren.

Hier finden Sie detaillierte Information zum Azubi-BSK und Koordinierungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. 

Bitte füllen Sie das Formular beim Interesse aus. Ausbildungsbetriebe werden nach der Bedarfsmeldung durch den gAGS Dresden mit weiteren Informationen zum Verfahren kontaktiert. Sobald eine Teilnehmerzahl für einen berufsspezifischen Azubi-BSK erreicht ist, startet in der Absprache mit den Ausbildungsbetrieben die konkrete Planung des Sprachkurses.

Bedarfsmeldung

Wenn Sie Bedarfe für mehrere Auszubildende melden möchten, füllen Sie bitte für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Sprachkoordinierung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden unter 0351-4882137, ipurath@dresden.de.

Hinweis: Die angegeben Daten werden einmal pro Woche aus dem Portal gelöscht. Bitte orientieren Sie sich nicht an der oben angezeigten Zahl der abgegebenen Meldungen!

Datenschutzhinweise:

Ihre Daten werden ausschließlich zur Koordination der Azubi-BSK erhoben, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an den Gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwecks Kursplanung und Kontaktaufnahme. Die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie unterhalb des Frageformulars. 

Die "Nicht-Zustimmung" führt dazu, dass die Bedarfsmeldung zum Zweck der Koordination nicht erfolgen kann. 

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Aktuelles Sprachniveau (Wenn kein Sprachzertifikat vorliegt, bitten wir um Selbsteinschätzung.)
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Bevorzugte Kursform
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An welchen Tagen kann der Sprachkurs stattfinden? (Eine Mehrfachauswahl ist möglich und erleichtert die Kursplanung!)
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Besteht Bereitsschaft zur Freistellung zwecks Kursteilnahme seitens des Ausbildungsaunternehmens / der Ausbildungsorganisation?
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Pflichtangabe

Kontakt

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten | Landeshauptstadt Dresden

0351-4882137

ipurath@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Azubi-Berufssprachkurs werden Kontaktdaten und der Bedarf in Ihrem Unternehmen bezüglich der Förderung der Berufssprache bei ausländischen Auszubildenden erfragt. 

Um an der Bedarfsmeldung teilnehmen zu können, müssen Sie alle Pflichtangaben angeben. Weiterhin können Sie weitere personenbezogenen Daten angeben.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Koordinierung der Bedarfe durch das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten an zuständige Partner je nach Kompetenzfeld zwecks Kontaktaufnahme weitergegeben. Nach dieser Weitergabe werden diese Daten aus dem Beteiligungsportal gelöscht. Unsere Partner sind der gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden und das Bundesamt für Migration der Flüchtlinge, Referat 83C - Operative Umsetzung Berufssprachkurse.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten 

Dr.-Külz-Ring 19

01067 Dresden

auslaenderbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

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