Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 85 z Dresden-Altstadt I Nr. 52 Pirnaische Vorstadt Teilbereich Steinstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.12.2024 bis 10.01.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 26. April 2023 nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1981/22 die Durchführung eines Teilaufhebungsverfahrens für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 85, Dresden-Altstadt I Nr. 11, Pirnaische Vorstadt/Terrassenufer beschlossen. Diese Teilaufhebung trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 85 z, Dresden-Altstadt I Nr. 11, Pirnaische Vorstadt, Teilbereich Steinstraße.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 6. November 2024 mit Beschluss zu V2823/24 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 z wird mit seiner Begründung vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die kompletten Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 15. November 2024

gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 85 z im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Innenstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Beyrodt

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung"); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang