Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 129.3 Dresden-Friedrichstadt Nr. 16 Gewerbegebiet Hamburger Straße/Waltherstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, ein weiteres Änderungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 129, Gewerbegebiet Bremer Straße/Hamburger Straße, in Kraft getreten am 19. Dezember 1999, zuletzt im vereinfachten Verfahren geändert und am 18. Dezember 2008 in Kraft getreten, durchzuführen.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens erfolgt eine inhaltliche und städtebauliche Neuausrichtung der Planung und eine Nachjustierung der Planungsziele für das Plangebiet. Zu den Planungszielen gehören insbesondere die städtebauliche Weiterentwicklung und Neuordnung des zwischen Waltherstraße und Hamburger Straße gelegenen Teilgebietes und die Entwicklung von vielfältigen gewerblichen Flächen und Nutzungen sowie Schaffung von alternativen Möglichkeiten zur Verkehrserschließung mit entsprechenden Angeboten für Fußgänger und Radfahrer.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 129.3 wird mit der Begründung vom 18. November bis einschließlich 20. Dezember 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells,

Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 7. November 2024

in Vertretung

Jan Donhauser

Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 129.3 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Etage, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Innenstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiter: Herr Dr. Al Jarad

MJarad@Dresden.de

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

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  • Geltungsbereich
  • Rechtsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung in der Fassung vom 07.10.2024

Informationen

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