Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3027 B Dresden-Altstadt I Nr. 53 Ferdinandplatz/Waisenhausstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.06.2023 bis 07.07.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2019 mit Beschluss zu V3336/19 die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 3027, Dresden-Altstadt I Nr. 47, Ferdinandplatz, und die Weiterführung in zwei selbstständigen Bebauungsplänen, B-Plan 3027 A und B-Plan 3027 B, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 26. April 2023 in seiner Sitzung mit Beschluss zu V2032/23 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3027 B, Dresden-Altstadt I Nr. 53, Ferdinandplatz/Waisenhausstraße, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen und den Oberbürgermeister beauftragt, die Pflanzung von Straßenbäumen entlang der Waisenhausstraße sowie ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit in Nord-Süd-Richtung zwischen Ferdinandplatz und Dr.-Külz-Ring zu prüfen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 12/2018 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 3027 haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 3. April bis einschließlich 20. April 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist

konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Folgende Planungsziele werden mit dem Bebauungsplan angestrebt:

  • Vervollständigung der Bebauung um den zukünftigen Ferdinandplatz zur Ausbildung eines Stadtplatzes mit baulich definierten Platzkanten,
  • Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen, die durch Parkplatznutzungen für eine derartige innerstädtische Lage untergenutzt sind,
  • Vervollständigung des Warenhaus-Quartieres über eine innenhofbildende Blockrandbebauung sowie
  • Schaffung eines attraktiven Innenhofes in Weiterentwicklung der prägnanten Freitreppenanlage des Warenhauses und Anbindung des Warenhauses und des Innenhofes über eine Hofpassage an den zukünftigen Ferdinandplatz.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3027 B liegt mit seiner Begründung vom 5. Juni bis einschließlich 7. Juli 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 3027, Dresden-Altstadt I Nr. 47, Ferdinandplatz, Bericht Nr. M180325-01, Stand: 17.08.2018, GICON Großmann Ingenieure Consult GmbH, Dresden
  • Erschließungskonzept Verkehr Verwaltungszentrum Ferdinandplatz, Machbarkeit unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen, Abschlussbericht, Stand: 07.08.2018, IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, Dresden Stand: 21.12.2018, CIC Bauingenieure GmbH Dresden
  • Stadttechnisches Erschließungskonzept Verwaltungszentrum Ferdinandplatz, Stand: 21.12.2018, CIC Bauingenieure GnbH Dresden

 Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben

(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 12. Mai 2023

gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3027 B im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

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