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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 6 Gesundheit und Pflege
    • Iststand
    • Maßnahmen
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6 Gesundheit und Pflege

Das Handlungsfeld Gesundheit und Pflege konnte nur teilweise fortgeschrieben werden. Das lag an den vielen Aufgaben, die der Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu erledigen hatte. Hier finden Sie Informationen zum Iststand sowie den Maßnahmeplan.

Wir bitten dafür um Verständnis und laden Sie ein, uns folgende Fragen zu beantworten:

  • Haben Sie Anmerkungen zum Ist-Stand? Wenn ja, welche?
  • Möchten Sie neue Maßnahmen hinzufügen oder Handlungsbedarfe benennen? Wenn ja, welche?
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Annett Hanicke für Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.

Ambulante Gesundheitsversorgung

Es gibt nicht ausreichend barrierefreie Arztpraxen. Das Förderprogramm "Lieblingsplätze für Alle" ist eine gute Möglichkeit Arztpraxen dahingehend zu gestalten, wird aber selten genutzt und ist schwer Ärzten "schmackhaft" zu machen. Bestandspraxen barrierefrei zu gestalten ist keine Forderung, die seitens der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung gestellt wird und umzusetzen ist. Eine Forderung, dass neue Arztpraxen barrierefrei sein müssen, wird auch nicht durchgesetzt. Jede Maßnahme seitens der Ärzte beruht auf Freiwilligkeit und es wird sich nicht viel in absehbarer Zeit ändern. Außreichend Platz steht in den Objekten nicht zur Verfügung um z.B. eine barrierefreie Toilette einrichten zu können. Die städtischen Kliniken mit ihren (Facharzt)-Ambulanzen sind für Patienten mit Behinderung oftmals einzige Behandlungsmöglichkeit. Es ist unabdingbar und wichtig, diese Ressourcen zu stärken und Patienten mit Behinderung bekannt zu machen und diese Ambulanzen mit zusätzlichen Hilfsmitteln wie z.B. Patientenliftern und besonderen Behandlungsliegen und -stühlen auszustatten.

Annett Hanicke für Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.

Schutzwohnungen

Wir bewerten es sehr positiv, dass mittlerweile barrierefreier Wohnraum im Frauenschutzhaus zur Verfügung steht und wissen, dass dadruch bereits Bedarfe gut abgesichert werden konnten. Es ist wichtig, dass die Anzahl von barrierefreien Wohnraum weiter ausgebaut wird. Dieser kann durch Menschen mit und ohne Behinderung genutzt werden und für sehr unterschiedliche Bedarfen bereit gestellt werden.

Annett Hanicke für Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.

Selbstbestimmt Leben mit Persönliches Budget

Recht auf persönliches Budget - Uns wird immer wieder berichtet, dass der Antragsweg durch die Landeshauptstadt Dresden unnötig verkompliziert gestaltet wird und der Verfahrensweg viel zu lang ist. Die praktizierte Verfahrensweise muss unbedingt übergeprüft werden, damit Antragsteller ihre Anträge zügig und beschieden bekommen und ggf. Rechtsmittel einlegen können.

BarriereARME Zugänge zur gesundheitlichen Versorgung

Wir vom Projekt MELiSSE machen Schulungen und Sprechstunden in Sachsen. MELiSSE ist die Abkürzung für: Meine Liebe und selbst-bestimmte Sexualität. Die Themen unserer Schulungen und Sprechstunden sind: Liebe, Partner*innenschaft und Sexualität. Wir möchten Ihre Fragen in den Sprechstunden klären. Manchmal brauchen wir dabei Unterstützung. Zum Beispiel von: - Traumatherapeut*innen - Psychotherapeut*innen - Sexualtherapeut*innen - und ganz Vielen mehr. Viele Therapeut*innen haben keine barrierearmen Zugänge. Viele Therapeut*innen haben keine Flyer in Leichter Sprache. Viele Therapeut*innen beherrschen keine Leichte Sprache. Einige Therapeut*innen möchten nicht mit Menschen mit sogenannter Behinderung arbeiten. Wir fordern und wünschen einen Zugang zu Therapeut*innen für alle! Ein anderes Wort für Therapie ist: Pflege oder Heilung. Menschen mit sogenannter Behinderung haben ein Recht auf Pflege und Heilung! Menschen dürfen bei der Suche nach Therapeut*innen nicht behindert werden!

Informationsmaterialien in Leichter Sprache

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Wir vom Projekt MELiSSE machen Schulungen und Sprechstunden in Sachsen. MELiSSE ist die Abkürzung für: Meine Liebe und selbst-bestimmte Sexualität. Die Themen unserer Schulungen und Sprechstunden sind: Liebe, Partner*innenschaft und Sexualität. Wir arbeiten auch mit vielen anderen Einrichtungen zusammen. Hier ist uns etwas aufgefallen: Viele Beratungsstellen oder Therapeuth*innen in Dresden bieten keine Flyer in Leichter Sprache an. Viele Beratungsstellen machen auch keine Werbung (zum Beispiel) in der Werkstatt. Wir sind der Meinung: Alle Beratungsstellen sind für alle offen. Alle Beratungsstellen müssen verständlich über ihre Angebote informieren. Zum Beispiel: - Paarberatungsstellen - Erziehungsberatungsstellen - Psychotherapeuth*innen - Sexualtherapeuth*innen - und ganz Viele mehr Viele Beratungsstellen sagen: Wir haben dafür keine Zeit. Andere Beratungsstellen fragen sich: Wie geht das? Dafür gibt es ein Gesetz. Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Dort steht: Träger sollen mit Menschen mit sogenannten Behinderungen einfach und verständlich kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern. Es gibt auch Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen und verstehen. Leichte Sprache und Einfache Sprache kann dann helfen. Wir fordern und wünschen uns daher Leichte Sprache in allen Veröffentlichungen von Einrichtungen in Dresden.

Schutzkonzepte in Einrichtungen der sogenannten Behindertenhilfe in Dresden

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Wir vom Projekt MELiSSE machen Schulungen und Sprechstunden in Sachsen. MELiSSE ist die Abkürzung für: Meine Liebe und selbst-bestimmte Sexualität. Die Themen unserer Schulungen und Sprechstunden sind: Liebe, Partner*innenschaft und Sexualität. Wir sprechen darüber mit vielen Fachkräften in Dresden. Wir sprechen darüber mit vielen Menschen mit sogenannten Behinderungen in Dresden. Dabei haben wir herausgefunden, dass in einigen Einrichtungen in Dresden regelmäßig sexualisierte/ sexuelle Übergriffe passieren. Die Übergriffe finden zum Beispiel zwischen Bewohner*innen statt. Die Übergriffe finden zum Beispiel gegenüber Fachkräften statt. Viele Einrichtungen sagen: Wir möchten das nicht öffentlich machen. Viele Einrichtungen wissen nicht: Wie können wir sexualisierte/ sexuelle Übergriffe verhindern? Die Corona-Pandemie hat Vieles verändert. Die Besuchs-Kommission darf keine Einrichtungen besuchen. Viele Schulungen und Sprechstunden werden abgesagt. Viele Menschen wissen nicht, wo sie sich hinwenden können. Und das Projekt MELiSSE ist Ende März 2022 leider beendet. Wir fordern daher Schutzkonzepte in Verbindung mit sexualpädagogischen Konzepten ab sofort in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Dresden. Die Corona-Pandemie hat die Situation in den Einrichtungen mitunter verschlechtert. Sexualisierte Gewalt gehört mitunter zum Alltag. Das darf nicht sein! Sexualisierte Gewalt muss bekämpft werden! Daher müssen wir JETZT handeln!

Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

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Handlungsbedarf: Die AWO Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche „Shukura“ fordert die finanzielle Förderung von barriere-armen Präventionsprogrammen „Was tun bei sexuellem Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid“ für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie für die Fachkräfte in Dresdner Förderschulen! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet täglich statt, auch in Dresden. Seit Verurteilung des Aikidotrainers im vergangenen Sommer durch das Landesgericht Dresden wegen zahlreichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung u.a. gegen Kinder aus Förderschulen, steht fest, dass etwas in Dresden zum Schutz aller Kinder unternommen werden muss. Die Durchführung von Präventionsprogrammen in Dresden wären erste wichtige Schritte: Ziele von "Ben und Stella wissen Bescheid“: Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen… • werden alters- und entwicklungsgemäß sowie lebensweltbezogen über ihre Rechte und die Problematik sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Erwachsene in der realen Welt informiert. • werden in ihrer individuellen Persönlichkeit akzeptiert und gestärkt. • werden dabei unterstützt ihre persönlichen Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und diese bei anderen zu respektieren. • werden in ihrem Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen und in ihrer freien Meinungsbildung gestärkt. • lernen Ansprechpersonen und Unterstützungsangebote für ihre Sorgen kennen. Die Eltern/ Sorgeberechtigten/ Vormünder… • werden über sexualisierte Gewalt informiert. • werden über Unterstützungsmöglichkeiten informiert und nutzen diese bei Bedarf. • sind über Kinderrechte informiert und gewillt diese im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu leben. • sind bereit ihr Erziehungsverhalten hinsichtlich einer präventiven Erziehungshaltung zu reflektieren. Die pädagogischen Fachkräfte… • entwickeln eine klare Haltung gegen sexualisierte Gewalt. • erlangen Fachwissen und professionelle Handlungskompetenzen zur Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. • lernen die Kinderrechte kennen und leben diese im Berufsalltag mit den Kindern und Jugendlichen. • lernen Fach- und Fallberatung zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt kennen und nutzen diese in Zukunft. Schauen Sie für weitere Informationen in Leichter Sprache auf dieser Internetseite: https://www.benundstella.de/ Die AWO Fachstelle "Shukura" steht für eine aktive Weiterarbeit zur Thematik zur Verfügung. https://www.awo-shukura.de/kontakt.php

Toiletten für alle

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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Ihnen das Projekt „Toiletten für alle“ der Stiftung Leben pur vorstellen, welches sich bundesweit für den (Um-)bau von speziell ausgestatteten Sanitärräumen nach DIN 18040 einsetzt, um damit die Teilhabe von Menschen mit schwerer und mehrfacherer Behinderung am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Was ist eine „Toilette für alle“? Eine „Toilette für alle“ ist eine barrierefreie Toilette nach DIN 18040, welche zusätzlich mit einem Personenlifter (Decken- oder Standlifter), einer höhenverstellbaren Pflegeliege mit abklappbarem Seitengitter sowie einem luftdicht verschließbaren Abfallbehälter ausgestattet ist und bei einem ca. 12 m² großen Raum genügend Platz für den Wechsel von Inkontinenzeinlagen bietet. Mögliche Orte für eine „Toilette für alle“ können öffentlich zugänglich Gebäude und Einrichtungen, insbesondere Neubauten, wie beispielsweise Behörden, Rathäuser, Tourismuszentren, Veranstaltungs-, Begegnungs- und Freizeitzentren, Museen, Theater, Kinos, Vergnügungs- und Tierparks, Flughäfen, Sportstätten, Schwimmbäder, Stadt- und Einkaufszentren etc. sein. Neben den für eine „Toilette für alle“ geforderten Merkmalen empfiehlt sich die Ausstattung mit einem höhenverstellbaren Waschbecken, einem Dusch-WC mit 2 Toilettenpapierhalterungen, 2 Kleiderhaken (in 2 unterschiedlichen Größen), einem Paravent zur Wahrung der Intimsphäre und einem Deckenhaken über dem WC für individuelle Transferhilfen, wie z.B. eine Strickleiter. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Bezeichnung „Toilette für alle“. Alle „Toiletten für alle“, die nach unseren Qualitätsstandards erbaut bzw. eingerichtet werden, zeichnen wir mit unserem Qualitätssigel aus. Auf unserer interaktiven Landkarte (https://www.toiletten-fuer-alle.de/wo-wie/nc.html) finden Sie alle Standorte der über 100 "Toiletten für alle" in Deutschland mit dem jeweiligem Steckbrief. Warum „Toiletten für alle“? Öffentlich zugängliche Toiletten und Babywickeltische sind in unserer heutigen mobilen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit und auch barrierefreie WC‘s gibt es heutzutage an vielen Orten in Deutschland. Doch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sowie alters- oder unfallbedingter Inkontinenz ist ein Behinderten-WC oft unzureichend. Daher müssen von den Betroffenen und deren Assistenz oftmals unhygienische und entwürdigende Situationen in Kauf genommen werden, wenn das Wechseln von Inkontinenzeinlagen auf den Böden öffentlicher (Sanitär-)Räume stattfinden muss. „Toiletten für alle“ sind die Lösung für diese menschenunwürdige und unhygienische Situation! Wer ist auf eine „Toilette für alle“ angewiesen? Die Anzahl der Nutzer einer „Toilette für alle“ werden im Hinblick auf den demografischen Wandel eher ansteigen. Da nicht alle Nutzer gezählt werden, z. B. gehören Menschen mit der höchsten Pflegestufe auch zur Zielgruppe einer „Toilette für alle“, ist die Zielgruppe relativ groß. Vor allem Menschen mit hoher Querschnittslähmung, angeborener schwerer körperlicher und geistiger Behinderung, Multipler Sklerose sowie altersbedingter Pflegebedürftigkeit und Demenz sind auf die Bereitstellung einer „Toilette für alle“ angewiesen. Auch Menschen mit einem nicht so hohen Pflegebedarf profitieren von der Raumgröße und einer Pflegeliege. Auf unserem YouTube-Kanal (https://www.youtube.com/channel/UCf-FRLU4hgjgG6whKMm71hw/videos) finden Sie den „Toiletten für alle“-Dokumentationsfilm sowie die 3 Kurzclips, welche die Zielgruppe und die Notwendigkeit einer „Toilette für alle“ gut beschreiben. Über die Umsetzung von "Toiletten für alle" in Sachsen würden wir uns sehr freuen! Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit herzlichen Grüßen Lisa Meier M.A. Stiftung Leben pur Wissenschafts- und Kompetenzzentrum für Menschen mit Komplexer Behinderung Garmischer Str. 35 81373 München Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-17 meier@stiftung-leben-pur.de www.stiftung-leben-pur.de „Toiletten für alle“ www.toiletten-fuer-alle.de

geändert von Lisa Meier am 26. April 2021

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Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

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Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

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  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

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  • 5b Freizeit, Spiel und Sport
  • 6 Gesundheit und Pflege
  • 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

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