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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 6 Gesundheit und Pflege
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Die im Handlungsfeld Gesundheit und Pflege erfasste Problematik nimmt insbesondere auf Artikel 25 Gesundheit und Artikel 26 Rehabilitation der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Alle Menschen erhalten einen gleichwertigen, barrierefreien und geschlechterorientierten Zugang zu allen individuellen, bedarfsgerechten Leistungen der Gesundheitsversorgung, Prävention, Rehabilitation und Pflege. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 4% langfristige Maßnahmen (Anzahl: 1). Es sind 54% umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 14), 27 % nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 7) und 15% teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 4) bei einer Gesamtanzahl von 26 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Die schriftliche Berichterstattung ist zum Zeitpunkt der Fortschreibung aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht erfolgt. Bei der Abrechnung der Maßnahmen ist zu überprüfen, warum leicht umsetzbareMaßnahmen noch nicht umgesetzt wurden und ob diese noch Bestand haben. Als Beispiel sei hier bedarfsgerechtes Informationsmaterial entsprechend der Anforderungen für Menschen mit Behinderungen genannt.

Des Weiteren finden sich in der Tabelle noch Maßnahmen, welche nicht in der Verantwortung der Stadt liegen, aber noch nicht umgesetzt wurden. Diese können im weiteren Prozess aus der Tabelle raus genommen werden bzw. sollten diese an die entsprechenden Stellen delegiert werden.

Die Etablierung eines zentralen Gesundheitsamtes ist in Arbeit. Das Konzept ist erstellt mit zwei zentralen Standorten (Braunsdorfer Straße, Bautzner Straße und 4 Außenstellen). Die Umsetzung des Konzeptes wurde jedoch bisher aus finanziellen Gründen noch nicht realisiert. Im Rahmen der Haushaltsplanung ist auf die Umsetzung des Konzeptes hinzuwirken.

Mit dem in Erarbeitung befindlichen Konzept zur Umsetzung der Istanbulkonvention in der Landeshauptstadt Dresden wird die Maßnahme Prävention von häuslicher Gewalt umgesetzt werden. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen wird durch die Gleichstellungsbeauftragte in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Konzepts vertreten. Es empfiehlt sich ein Vorstellung des Konzeptentwurfs im Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Handlungsbedarf

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen als schützenswerte Mitglieder in unserer Gesellschaft anerkannt sein. Daraus folgt auch, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen. Interessenvertreter/innen finden dieses Ziel noch zu wenig in der Stadtverwaltung beachtet.

Sie haben den konkreten Wunsch, dass die Landeshauptstadt Dresden eine Personalstelle zum Thema einrichtet oder das Thema an eine bestehende Stelle anbindet. Diese Koordinierungsstelle könnte mit den freien Trägern und der Beauftragten ein Netzwerk in Dresden zur Thematik aufbauen, welches gemeinsam daran arbeitet, dass es:

  • Schutzkonzepte in Institutionen,
  • Informationsveranstaltungen für Eltern,
  • Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften in Institutionen,
  • bedarfsgerechte Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und
  • therapeutische Angebote für betroffene Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

geben wird. Erste Gespräche zwischen dem Gesundheitsamt und der Beauftragten fanden dazu im April 2021 statt. 

Als weitere „brennende“ Themen wurden zur Beteiligungsveranstaltung im Rahmen der Fortschreibung am 28.02.2020 benannt:

  • ein hoher Bedarf an ärztlicher Versorgung in Wohneinrichtungen
  • Versorgung von Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung im Notfall
  • Sensibilisierung von Rettungssanitätern zu nachfolgender Versorgung 
  • Betreuung von Menschen mit Assistenz im Krankenhaus 
  • therapeutische Angebote für Erwachsene bei sexueller Gewalt 

Das Thema Sexualität und reproduktive Gesundheit ist wichtig. Es besteht der Wunsch im Gesundheitsamt spezialisierte Fachkräfte zum Thema sexuelle Gesundheit für Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartner/innen zu finden. Außerdem soll eine Kooperation mit in Dresden ansässigen freien Trägern initiiert werden.

Gutes Beispiel

In Dresden gibt es neben dem Frauenschutzhaus eine Frauenschutzwohnung. Hier finden Frauen und ihre Kinder Zuflucht vor häuslicher Gewalt. In Not- und Krisensituationen können Frauen über das Notruftelefon 0351/281 77 88 jederzeit um Aufnahme in eine dieser beiden Zufluchtsorte in Dresden bitten. Die Frauenschutzwohnung steht erst seit Februar 2018 zur Verfügung. Sie ist ein gutes Beispiel, da sie für rollstuhlnutzende Frauen geeignet ist.

Über ehrenamtliches Engagement des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden wurde die Eignung der Wohnung für Rollstuhlnutzerinnen geprüft. Mitarbeiterinnen des Frauenschutzhauses können im telefonischen Erstkontakt mit einer Zuflucht suchenden Frau besprechen, ob die räumlichen Bedingungen der Wohnung den Bedürfnissen der Frau genügen. Voraussetzung bleibt, dass die Frau sich und ihre Kinder selbst versorgen kann.

Die Sozialarbeiterinnen bieten den Bewohnerinnen Beratung und Begleitung in ihrer Situation an. Dabei gilt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Um einen umfassenden Schutz der Frauen zu gewährleisten, ist die Adresse des Hauses anonym.

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier [https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242].

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  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

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  • 6 Gesundheit und Pflege
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