Startseite der Beteiligung
Dialog Landeshauptstadt Dresden Verkehr und Mobilität

Einwohnerversammlung zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Dresdner Fernsehturm

Was ist Ihnen außerdem wichtig?

Haben Sie weiter Hinweise oder Anregungen die sich nicht in die genannten Kategorien einordnen lassen? Benennen und Diskutieren Sie diese bitte hier.

49 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Rechnen mit Corona & Co.

Rechnen mit Corona & Co. Kann sich jemand vorstellen, wir herrlich leer es im Turmcafé unter Einhaltung der Abstandsregel sein wird? Kein Gedränge auf der offenen Aussichtsplattform stört den Versuch zu testen, wie weit man von da oben eine Semmel werfen kann…. Ich glaube nicht, dass wir in absehbarer Zeit zur Tagesordnung übergehen werden. Uns wurde gesagt, es sei Krieg. Der Feind sei ein tödliches Virus. Heute heißt es Corona und morgen? Das Eis ist gebrochen, eine Normalität gibt es nicht mehr. Wir werden uns daran gewöhnen, die Ergebnisse verschiedener Virentests im elektronischen Personalausweis parat zu haben, um in den Genuss von Privilegien wie einem Opern- oder Bordellbesuch zu kommen… Vor diesem Hintergrund kann ich den aktuell verfügbaren virtuellen Rundgang durch und auf den Fernsehturm empfehlen. Keine Unsicherheit des Wetters, Tag und Nacht verfügbar, man kann in Ruhe seinen Kaffee mit Freiberger Eierschecke, seinen Döner Kebab oder sein Weidelamm genießen. Die Aussicht ist grandios, und da ließe sich bestimmt noch was verbessern unter Nutzung eines besseren Teleobjektivs. Und der Clou, bei jedem virtuellen Besuch des Turms wirft man 15€ für den virtuellen Shuttle und Fahrstuhl in eine Sparbüchse (vorausgesetzt man reist allein). Diese nutzt man entweder für den Urlaub im schönen Brandenburg oder spendet sie der Stadt Dresden, die so hoffentlich ihre wirklich wichtigen und sinnvollen Projekte finanzieren kann.

Erschliessungszustand 1969 vs. 2020

Für all die Foristen, die der Meinung sind, dass der Fernsehturm doch ausreichend angeschlossen ist und dies mit dem Zustand 1969 (Eröffnung) gleichsetzen, sei folgendes gesagt: in den letzten 30 Jahren (seit Schliessung) hat sich einiges geändert, z.B.: - Mobilitätsverhalten (heute gibt wesentlich mehr Autos pro Einwohner als 1969-91) - die Autos sind im Schnitt größer geworden und kommen an den schmalen Stellen nicht mehr aneinander vorbei (Weissiger Landstrasse, Wachwitzer Bergstrasse), zwei Trabbis passten da locker, 2 SUVs können sich nichts begegnen ohne den Fußweg als Fahrbahn zu nutzen. - Parkplatz wurde in den 90ern zurückgebaut, heute noch 24 Stellplätze, bis zur Schliessung ca. 3-4 x so groß, Fläche ist Ausgleichsfläche geworden und kann nicht so einfach wieder zubetoniert werden. - Wachwitzer Höhenweg wurde bewusst eingeengt, da Anwohnerstrasse. Hier sollen lt. Mobikonzept Reisebusse, die Busse der Stadtrundfahrt, Anlieferer und Entsorger und weitere grosse Fahrzeuge durch - durch aktives Nichtstun wurden Bestandswege unbrauchbar gemacht, Beispiele sind die Wanderwege aus dem Wachwitzgrund nach oben oder auch die Quorener Strasse oder die Staffelsteinstrasse, dem Blauen Wunder droht die Schliessung aufgrund Überlastung - mehr Fahrzeuge sind da nicht sinnvoll - Ausweisung von Landschaftsschutz und FFH-Gebieten (die DDR hatte es nicht so mit Natur- und Artenschutz, da war vieles mehr möglich) - generelle Änderung der Gesellschaftsform (von der "Diktatur des Proletariats" hin zur Demokratie), hat Auswirkungen u.a. auf Enteignungsmöglichkeiten(war früher leichter) - heute gibt es touristisch deutlich mehr Alternativen, allgemein aber auch im Bereich der Aussichtstürme (z.B. Frauenkirche, Hausmannsturm, Dreikönigskirche...) - Die HO existiert nicht mehr. Diese konnte verlustreiche Gaststätten (wie den FT) mit gewinnbringenden Einrichtungen verrechnen, heute macht sowas kein Investor. Warum sollte er auch - spätestens das Finanzamt würde ihm den Laden wegen "Liebhaberei" schliessen. Ein Unternehmen muss eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen. Böser Kapitalismus! Fazit: Nur weil´s vor 50 - 30 Jahren funktioniert hat, heisst das noch lange nicht, dass es heute auch funktioniert. Und wer sagt im Übrigen, dass es für die Anwohner lebenswert war mit jährlich 200.000 Besuchern und deren Lärm, Müll, Abgasen und Exkrementen? Heute sollen lt. Spiekermann nochmal 25% mehr kommen. Ich kann die Leute, die vor dieser unnützen Invasion Angst haben, sehr gut verstehen. Die meisten der 250.000 Besucher können sich nach dem Besuch wieder in ihr ruhigeres Zuhause zurückziehen, die Anwohner der Zufahrtsstrassen und auch die unmittelbaren Nachbarn des FT haben das Getümmel jeden Tag vor der Haustür. Ich möchte es nicht haben....

Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht beim Ausbau und der Nutzung der Aussichtsplattform

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, unter der Rubrik " Was ist Ihnen außerdem noch wichtig ? " möchte ich mich in meinem Beitrag einer mit dem Verkehr verbundenen Aufgabe, der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht widmen. 1. In der Nacht vom 27./28.10.2002 hatte ein Sturm eine Fensterscheibe in der 15. Etage des Fernsehturms zerstört. Dabei sind zum Teil handtellergroße Bruchstücke des Sicherheitsglases auf die unmittelbar angrenzenden Grundstücke und öffentlichen Straßen gefallen. Dass es zu keinem Personenschaden kam, war ein großes Glück. Mir ist nicht bekannt, dass es zwischenzeitlich bauliche Veränderungen an den Fenstern gab. (vermutlich sind es noch die Scheiben, die bei der Erbauung des Fernsehturms eingebaut wurden) Deshalb wäre es interessant zu wissen, ob eine Veränderung an den Fensterscheiben geplant ist oder ob die Anwohner bei jedem Sturm in der Gefahr leben, dass sich ein Scheibenbruch wiederholen kann. 2. Wie soll die Aussichtsplattform umgebaut werden, um zu verhindern, dass von ihr Gegenstände herab geworfen und möglicherweise Selbsttötungen realisiert werden. Dies ist eine berechtigte Sorge, wie insbesondere die Anwohner wissen, die den Fernsehturm in Betrieb kennen und die Verschmutzung ihrer Grundstücke erlebt haben. 3. Für Leute die es nicht selbst gehört haben, ist es kaum zu glauben wie Schallwellen sich ausbreiten und wie laut Gespräche auf dem Turm in den umliegenden Grundstücken wahrgenommen werden. (Erleben wir regelmäßig wenn Telekom-Mitarbeiter an den Aussenanlagen arbeiten) Deshalb wäre es gut zu wissen, ob und welche Maßnahmen zur Verhinderung von Lärmbelästigungen durch die Besucher der Plattform geplant sind (z.B. Verglasung der Aussichtsplattform) In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Belästigung durch sogenannte "Drohnen" hinweisen, welche durch das gestiegene öffentliche Interesse am Fernsehturm schon jetzt groß ist und mit der Eröffnung sicherlich noch zunimmt. Gibt es Möglichkeiten diese einzuschränken ? 4. Werden keine wirksame Maßnahmen ( dies werden sicherlich nicht die geplanten Verbotsschilder sein) zur Gewährleistung einer geregelten Zufahrt für Anwohner ergriffen, so kommt es in Spitzenzeiten zum Zuparken der kleinen Anwohnerstraßen durch Fernsehturmbesucher. Um das vorher zu sagen benötigt man kein Konzept, sondern die Erfahrung im tatsächlichen Leben. Damit ist der Lieferverkehr sowie Entsorgungsverkehr durch die Stadtreinigung und noch wichtiger der Einsatz von Rettungsfahrzeugen sehr erschwert bzw. nicht möglich. Dies besorgt nicht nur uns direkt, sondern viele ältere Menschen in unserer Siedlung. Familie Forgber

Brandschutz am Fernsehturm

Sehr geehrter Herr Hilbert, mich interessiert der Brandschutz am Fernsehturm, wie sind die beiden voneinander unabhängigen Rettungswege organisiert? Sind die Rettungswege ausreichend breit. Ich hätte hier gern eine ausführliche Auskunft auch in Hinblick auf die Kabelführung (Einkapselung) und Löscheinrichtungen. Mit freundlichen Grüßen Heike Müller

Fernsehturm

Seinerzeit ist der Standort des Fernsehturmes nicht nach touristischen Gesichtspunkten gewählt worden, daher befindet er sich in einem Landschaftsschutzgebiet und in der Nähe von Wohngebieten. Dies ist also ein schlechtmöglichster Standort um ihn für touristische Zwecke zu erschließen. Die gesamte geographische/geologische Situation der Straßen lassen eine starke Befahrbarkeit in keinster Weise zu! Auch für die Anwohner, die auf diesen Vertrauensschutz gebaut und investiert haben und seit vielen Jahren hier wohnen, ist es nicht zumutbar. Darüber hinaus stehen die Höhe der Investitionen für die Verkehrserschließung im weitesten Sinne in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Mehrwert, den man durch eine gastronomische Erschließung des FT erreichen könnte. Ein Gastronomiekonzept wird immer auf starke Subventionen angewiesen sein, vergleichbar sind die Fernsehtürme in anderen Städten Deutschlands. Auch unter dem Gesichtspunkt der Coronakrise und der daraus resultierenden Mehrbelastung aller öffentlicher Haushalte sollte man besser die Mittel für Zwecke einsetzen, die einen wesentlich höheren Mehrwert haben als die Erschließung des Fernsehturmes. Da auch die sächsische Dampfschifffahrtflotte der öffentlichen Unterstützung bedarf ist eine Abwägung der Sinnhaftigkeit der Investition in den Fernsehturm nebst Verkehrskonzept zu überdenken. Man kann nicht alle historischen Denkmäler und nicht alle Erinnerungen der Vergangenheit Aufrecht erhalten. Das gesamte Vorhaben sollte massivst überdacht werden! Als Kompromisslösung wäre der Vorschlag, der bereits mehrfach genannt wurde, dass jeden zweiten Samstag technisch versierte Interessenten in Besuchergruppen bis max. 50 Personen ein Zutritt ermöglicht wird. Somit wären die Kosten für die technische Instandsetzung des Fernsehturmes wesentlich überschaubarer und auch das gesamte Verkehrskonzept braucht nicht so grundlegend überdacht werden. Anwohner

Der Fernsehturm

ist bereits vekehrlich erschlossen ! Es gibt eine Fernsehturmstraße, eine Buslinie Fernsehturm, einen Parkplatz Fernsehturm. Und dann will man höchstens aller 14Tage, nur Samstags und maximal 50 Personen, natürlich nur technisch Versierte gnädigerweise aufs Hochland zum Fernsehturm lassen. Leute, was soll das denn ?

Fernsehturm vs. Dampfschifffahrt

Was hat die Flotte eigentlich mit dem Fernsehturm zu tun ! Es scheint manchem Fersehturmgegner kommt die Insolvenz als Argumentation ganz gelegen. Oder auch Kita-Gebühren, oder auch Corona oder oder...

FT bereits verkehrlich erschlossen?

Nun, Herr oder Frau Kommentator, Sie wohnen sicher nicht hier. Trotzdem lassen wir Sie "gnädigerweise" ins Hochland, auch wenn Sie nicht "technisch versiert" sein sollten, damit Sie mal mit offenen Augen sich die "bereits verkehrlich erschlossene" Situation anschauen können. Sonst kommt mal stündlich ein Bus voll Hochländer zu Ihnen in die Wohnstube, um Ihnen das zu erklären. Ist natürlich ein Witz, Sie müssen keine Angst haben.

90 Beiträge ... aber nur 23 Beiträge einsehbar

Auf der erfolglosen Suche nach meinem selbst geschriebenen Beitrag in diesem Forum bin ich auf die Anzahl der Kommentare auf der linken Seite gestossen: es gibt demnach aktuell 90 Beiträge. Zu finden sind aber nur 23 Beiträge. So viele Regelverstöße? Kann mich nicht erinnern dass mein eigener Beitrag anstössig gewesen sein soll ... sehr putzig [Anmerkung der Moderation: Es sind alle Beiträge und Kommentare öffentlich einsehbar. Zu den anderen Themenbereichen gibt es weitere Beiträge. Diese finden Sie im Menü oben links unter „Gegenstände“. Vielleicht finden Sie Ihren Beitrag ja in einem der anderen Themenbereiche.]

geändert von Landeshauptstadt Dresden am 8. Juli 2020

Verkehrskonzept

Und im übrigen, eine Verkehrslösung o h n e Pkw-Parkplatz am Fernsehturm macht eine Bewirtschaftung unrealistisch.

Verkehrskonzept

Der Fernsehturm ist bereits verkehrlich erschlossen(Fernsehturmstraße). Erforderlich für die Wiedereröffnung sind Verbesserungen bei der Erreichbarkeit und der Verträglichkeit für Anwohner und Umwelt.Die Verkehrslösung muß den "Normalverkehr"(werktags,abends) und dem Spitzenverkehr(Wochenende, feiertags,Urlaubszeiten) gewährleisten. Es wird vorgeschlagen : 1.Für den Normalverkehr ist der unmittelbare Bereich am Fernsehturm neu zu gestalten (Bushalte direkt am Fernsehturm, vorhandene Pkw-Parkplatzkapaziät ggf. mittels Palettenlösung erhöhen und umweltverträglich (Begrünung) einordnen. 2.In Spitzenzeiten den Sowieso-P+R-Parkplatz nutzen plus Shuttlebus.Zu prüfen ist die Verbindung Fernsehturm-P+R-Platz über eine neue Zufahrt ab Gönnsdort Weißiger Landstraße.. 3.Damit ist eine zweistufige Lösung analog der Basteierschließung möglich. Wesentlich sind eine gute Verkehrsorganisation (Überlaufen des Parkplatzes am Fernsehturm verhindern) und wirksame Kontrollen zum Anwohnerparken im Bereich Fernsehturm.. 4.Eine Erschließung über den Bereich Staffelstein ist untergeordnet. Zu prüfen wäre eine Anbindung des Elberadweges ggf. mittels Aufzug/Schrägaufzug.

Verkehrskonzept Pappritz

Bei der Sanierung der Staffensteinstr. sowie der Wachwitzer Bergstraße mit dem Ziel, eine zusätzliche Buslinie über den Wachwitzer Höhenweg zum Turm zu führen, müssen wir entschieden widersprechen! Es wird suggeriert, den Pappritzern damit eine bessere „Erschließung des Siedungsgebietes“ anbieten zu können. Pappritz ist klein und hat derzeit schon 5 Haltestellen, was vollkommen ausreichend ist. Der Wachwitzer Höhenweg ist ca. 200m von der Fernsehturmstraße entfernt. Es ist unökonomisch, unökologisch und nicht nachzuvollziehen, dass parallel zu der vorhandenen, breiten und in sehr gutem Zusand befindlichen Verkehrstangente, der „Fernsehturmstraße“, wie sie schon richtigerweise seit Jahrzehnten heißt, eine Straße durch eine Einfamilienhaussiedlung zu einer neuen Bustrasse werden soll. Die vorhandene Fernsehturmstraße könnte auf jeden Fall die Kapazität eines von der Staffelsteinstraße kommenden Busses mit übernehmen. In anderen Städten wird viel Geld dafür ausgegeben, um lästigen Verkehr aus der Stadt zu bekommen bzw. umzuleiten – hier soll sehr viel Geld ausgegeben werden, um eine Anliegerstraße (Tempo 30), mit Familien mit kleine Kindern, mit Verkehr zu fluten. Dabei sollen Verkehrsinseln zurückgebaut, Grundstücke in Teilen enteignet werden, damit die zum Teil nur 3 Meter breite Straße verbreitert wird. Dies halten wir für Wahnsinn, absolut nicht angemessen und führt ganz nebenbei dazu, dass die Verkehrsanbindung teurer wird als der Fernsehturm selbst.

Sinnhaftigkeit des Fersehturms/Verkerhrskonzept

Ohen Frage ist die Rekonstruktion/Saniierung der von der Pillnitzer Str. auf die Höhe führenden Straßen (u.a. Staffelsteinstr.) eine entscheidende Aktivität, die auch ohne Aufbesserung der Nutzung des Fernsehturm als Aussichtspunkt/Gastronomie) essentiell ist. In dem Sinne sind alle Aktivitäten vorrangig zu betreiben. Darüber hinaus ist die Umwidmung/Umgestaltung des Fernsehturms für Besucherverkehr eine Frage, die sehr mit den Aktivitäten der Schildbürger zu vergleichen ist. Sie ist sinnlos, Finanzen und Kapazits verschlingend und letzten Endes angesichts der aktuellen Situation und deren Folge als kriminell zu bezeichnen. Darin ist kein perspektivischer Schafsinn der Stadtoberen zu erkennen sondern eine totale Verkennung der Prioritäten. B. T.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung

E-Mail: fernsehturm@dresden.de
Tel.: 0351/488-3451

Datenschutzerklärung

Online-Beteiligung Verkehrs und Mobilitätskonzept zum Dresdner Fernsehturm

 

 

Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«

Mit dem Online-Beteiligungsportal wird eine zentrale Softwarekomponente zur Umsetzung von EGovernment durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Online-Anwendung verarbeitet Ihre Stammdaten, Verfahrens- und Kommunikationsdaten. Über das Beteiligungsportal können elektronisch unterstützt unterschiedliche Formate von Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Sie als Nutzer können über diese Plattform Ihre Auffassung zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen mitteilen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Entwürfen von Gesetzen o.Ä. abgeben sowie an Online-Umfragen teilnehmen oder georeferenzierte Meldungen absenden.

Dialoge, Umfragen oder Verfahren werden durch sächsische Behörden für eine durch die Behörde bestimmte Zeit in das Portal eingestellt. Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde für die konkrete Durchführung des jeweiligen Beteiligungsverfahrens richtet sich rechtlich nach der Art der Beteiligung. Damit ist die initiierende Behörde auch datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung.

Die Datenschutzerklärungen der sächsischen Behörden sowie die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf dem jeweiligen Internetauftritt.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen durch den Dienstleister T-Systems International GmbH.

 

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren

Verwendung

 

Zu den im Rahmen der Online-Anwendung, nur mit ihrer Einwilligung, verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören Ihre E-Mail-Adresse, ein frei wählbarer Login-Name und ein Passwort. Diese Angaben sind zu Ihrer Registrierung erforderlich, wenn Sie ein Nutzerkonto einrichten wollen. In Abhängigkeit von der Rechtsgrundlage für die Durchführung eines konkreten Beteiligungsverfahrens ist die Angabe Ihrer Anschrift erforderlich. Diese wird dann ausschließlich für das konkrete Verfahren gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Anschrift in Ihrem Nutzerprofil zu speichern, um sie für weitere Verfahren benutzerfreundlich wieder verwenden zu können. Abhängig von der Art der angebotenen Beteiligungsverfahren ist es möglich, sich anonym oder nach Registrierung und Anmeldung zu beteiligen. Sie als Nutzer willigen mit der Registrierung in die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein. Die Einwilligung erfolgt durch das Setzen des Häkchens in einem dafür vorgesehenen Feld.

Diese genannten Daten werden verarbeitet aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO entsprechend Ihrer erteilten Einwilligung sowie auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO zur Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaates Sachsen im öffentlichen Interesse.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine zusätzliche Bestätigungsnachricht. Durch dieses Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht ist sichergestellt, dass sich kein Dritter unter Ihrer E-Mail-Adresse registrieren kann, und dass die Registrierung explizit von Ihnen gewünscht ist. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben sollten, wird Ihnen auf Anforderung ein neues Passwort an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt. Im Beteiligungsportal ist ausschließlich der von Ihnen bestimmte Benutzername sichtbar. Für die Geheimhaltung des zur Registrierung erforderlichen Passworts sind Sie selbst verantwortlich.

Neben der Veröffentlichung des Benutzernamens sowie der von Ihnen unter Ihrem Benutzernamen eingestellten Beiträge, Kommentare, Bilder und Videobotschaften wird im Beteiligungsportal Ihre Aktivität angezeigt. Dies beinhaltet die Informationen, seit wann Sie registriert sind, wann Sie sich das letzte Mal aktiv beteiligt haben sowie die Anzahl Ihrer Beiträge und Kommentare.

Der Freistaat Sachsen erhebt und speichert automatisch Daten (Logfile-Informationen), die Ihr Browser an den Server übermittelt. Hierzu wird in der »Allgemeinen Datenschutzerklärung« des Freistaates vermerkt:

Auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung verarbeiten wir zur Behebung von technischen Problemen sowie im Falle von unzulässigen Zugriffen bzw. Zugriffsversuchen folgende Daten:

  • IP-Adresse des nutzenden Hosts,
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung,
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel den Browsertyp und die
    gewünschte Zugriffsmethode/Funktion,
  • übermittelten Eingabewerte (z. B.: die Zieldatei),
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z. B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando
    nicht ausgeführt) und Namen der angeforderten Datei.

Unser berechtigtes Interesse folgt aus dem Zweck, ein funktionsfähiges und störungsfreies Internetangebot zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden in einer Protokolldatei gespeichert und unverzüglich nach Behebung des technischen Problems bzw. nach Aufklärung von unzulässigen Zugriffen/Zugriffsversuchen gelöscht.

 

Weitergabe von Daten

Daten, die beim Zugriff auf das Beteiligungsportal protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit diesbezüglich eine gesetzliche oder durch Gerichtsentscheidung begründete Verpflichtung besteht, oder wenn die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur des Freistaates Sachsen zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

 

Ihre Rechte

 

Zu Ihren Rechten können Sie sich im Detail auf dresden.de/datenschutz informieren.
Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden.

Darüber hinaus haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihr Profil zu löschen. In diesem Fall werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die unter Ihrem Benutzernamen veröffentlichten Beiträge und Kommentare werden mit Beendigung / Realisierung des Beteiligungsgegenstandes gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Beiträge und Kommentare nachlesbar, da die enthaltenen Angaben für die Rechtmäßigkeit und die ordnungsgemäße Dokumentation des Verfahrens erforderlich sind. Die unter Ihrem Benutzernamen veröffentlichten Beiträge und Kommentare werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem konkreten Verfahren und der konkreten Äußerung gespeichert.

 

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Bürgermeisteramt

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

oberbürgermeister@dresden.de

 

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Straßennetz
  • Ruhender Verkehr (Parkplätze und mehr)
  • Öffentlicher Nahverkehr (Bus, Bahn und mehr)
  • Wegenetz (zu Fuß und mit dem Rad)
  • Verkehrsorganisation
  • Sonderverkehrsmittel
  • Was ist Ihnen außerdem wichtig?
zum Seitenanfang