Bebauungsplan Stadt Chemnitz Erneute Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 25/02 „ALDI Markt Zwickauer Straße 403“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.10.2026 bis 23.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 24. September 2026 Folgendes beschlossen hat:

1.         Der Aufstellungsbeschluss (B-042/2025) vom 30. April 2025 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/02 „ALDI-Markt Zwickauer Straße 403“ wird wie folgt geändert:

Beschlusspunkt 2 lautet nunmehr:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

2.         Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/02 „ALDI‑Markt Zwickauer Straße 403“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom Juli 2026 sowie die Begründung werden gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 21. Oktober 2026 bis 23. November 2026

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B521 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

09106 Chemnitz

E-Mail: stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Gutachten und Untersuchungen:

Artenschutzgutachten inkl. Kartierung 2024 für das Vorhaben: „Errichtung ALDI-Markt in Siegmar“ (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR)

Neubau ALDI-Markt in 09117 Chemnitz, Zwickauer Straße 403 - Schallimmissionsprognose zum geplanten Anlagenbetrieb (GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH – GAF mbH)

Baugrundgutachten Nr. 24-128, Neubau ALDI-Markt (Ingenieurbüro Woitke, Altenburg)

Konzeption zur abwasserseitigen Erschließung – Siegmar, Flurstücke 171/XX, Zwickauer Straße 403 in 09117 Chemnitz (Zirpel & Pautzsch Ing.PartG, Altenburg)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Berücksichtigung der Karte 13 „Gebiet mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ des Regionalplanes Region Chemnitz 2024 (Landesdirektion Sachsen, 28. April 2026 und 01. Juli 2026; Planungsverband Region Chemnitz, 24. Juni 2026).
  • Prüfung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zum Artenschutz im Artenschutzgutachten und im Bebauungsplan (Planungsverband Region Chemnitz, 29. April 2026 und 24. Juni 2026).
  • Hinweise zur An- und Abflugrichtung der Vogelquartiere im Bereich der Gleisanlagen (Deutsche Bahn AG, 05. Mai 2026).
  • Forderung nach einer vollständigen Übernahme aller Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen in einen Genehmigungsbescheid sowie nach einer unabhängigen ökologischen Baubegleitung über den gesamten Bauprozess zur Reduzierung der Eingriffswirkungen (NABU Regionalverband Chemnitz-Erzgebirge e.V., 27. April 2026).
  • Hinweise zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasscheiben sowie zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen künstlicher Beleuchtung auf Vögel (Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., 06. Juli 2026).
  • Forderungen und Hinweise zur Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, zu ergänzenden artenspezifischen Erfassungen, zur Kontrolle potenzieller Winterquartiere und zum Schutz potenzieller Fledermäuse beim Gebäudeabriss, zur Ausgestaltung und zeitlichen Vorziehung der Ersatzquartiere, zu den Ersatzhabitaten für geschützte Reptilien sowie zur Überprüfung der Eingriffs‑Ausgleichs-Bilanzierung; zudem Einwände gegen die Fällung der beiden alten Eichen (Öffentlichkeit Ö4, 04. Mai 2026).

Schutzgut Fläche und Boden / Altlasten

  • Hinweise zur Lage des Plangebietes außerhalb einer radioaktiven Verdachtsfläche und eines festgelegten Radonvorsorgegebietes sowie Empfehlungen zu radiologischen Untersuchungen vor Baubeginn und zum ordnungsgemäßen Umgang mit möglicherweise belasteten Materialien; ergänzende Hinweise zum Baugrundgutachten (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 30. April 2026).
  • Hinweis auf die Altlastenverdachtsfläche „Bahnhof Chemnitz-Siegmar“ (Planungsverband Region Chemnitz, 24. Juni 2026).

Schutzgut Wasser

  • Berücksichtigung der Karte 11 „Regionaler Schwerpunkt der Grundwassersanierung“ des Regionalplanes Region Chemnitz 2024 einschließlich des Ziels Z 2.2.1.1 (Landesdirektion Sachsen, 28. April 2026 und 01. Juli 2026, Planungsverband Region Chemnitz, 29. April 2026 und 24. Juni 2026).

Schutzgut Klima / Klimaanpassung

  • Empfehlung zur Aufnahme verbindlicher Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu grünordnerischen Maßnahmen (Planungsverband Region Chemnitz, 24. Juni 2026).

Schutzgut Landschaft und Orts- und Landschaftsbild

  • Berücksichtigung der stadträumlichen Qualität entlang der Magistrale Zwickauer Straße sowie vertiefende Analyse der Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität (IHK Industrie- und Handelskammer Chemnitz, 05. Mai 2026 und 25. Juni 2026).

Schutzgut Mensch

  • Hinweis auf die Berücksichtigung der Lärmbelastungen aus der Lärmkartierung 2022 im Umweltbericht (Planungsverband Region Chemnitz, 24. Juni 2026).

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

  • Kennzeichnung des Kulturdenkmals auf dem Planblatt bis zum erfolgten Abbruch (Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, 08. April 2026)
  • Hinweise zur archäologischen Relevanz des Vorhabenareals sowie zum Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale im Umfeld des mittelalterlichen Ortskerns (Landesamt für Archäologie, 21. April 2026).
  • Hinweis auf die Bedeutung des ehemaligen Sparkassengebäudes als Kulturdenkmal und Bestandteil der gewachsenen innerstädtischen Struktur sowie Forderung nach Prüfung des Erhalts und der Einbindung der historischen Bausubstanz und nach einer vertiefenden Analyse der Auswirkungen auf das Schutzgut (IHK Industrie- und Handelskammer Chemnitz, 05. Mai 2026 und 25. Juni 2026; Öffentlichkeit Ö2, 26. März 2026).
  • Hinweise zur Berücksichtigung des Kulturdenkmals und zur Revitalisierung bzw. Nachnutzung der innerstädtischen Brache unter Berücksichtigung der bereits erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch des ehemaligen Sparkassengebäudes (Planungsverband Region Chemnitz, 24. Juni 2026).

Chemnitz, den 06. Oktober 2026

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

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Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

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E-Mail: stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

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