Terminvereinbarung Stadt Chemnitz Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Online-Terminreservierung Unterstützungsangebot Verfahrenslotse

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2026 bis 31.12.2026
Bild vergrößern
Foto: pixabay.de

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung müssen sich im Alltag oft größeren Herausforderungen stellen. Der Verfahrenslotse zeigt Leistungen zur Teilhabe auf und lotst durch das komplexe Sozialleistungssystem.

Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?

  • junge Menschen im Alter von 0 bis Vollendung des 27. Lebensjahres, die eine (drohende) seelische, körperliche und/oder geistige Behinderung haben sowie
  • Mütter und Väter unabhängig vom sorgerechtlichen Status
  • Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger, Pflegefamilien) 
  • Erziehungsberechtigte (z.B. Pflegefamilien, Betreuungspersonen in Einrichtungen der Jugendhilfe)
  • gesetzliche Betreuer

Was macht der Verfahrenslotse?

  • Unterstützung beim Weg zur Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Unterstützung beim Finden der richtigen Ansprechpersonen 
  • Lotsen von passgenauen Hilfs- und Beratungsangeboten
  • Begleitung des Ratsuchenden zu jedem Zeitpunkt des Antragsverfahrens möglich (vor/ während der Antragstellung bis hin zur Bewilligung der Leistungen und darüber hinaus)

Termin buchen

1 Dienstleistung
2 Termin
3 Buchen

Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Gesprächstermin für Unterstützungsangebot durch einen Verfahrenlotsen .

Ort: Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

Ihre Buchung

Gesprächstermin für Unterstützungsangebot durch einen Verfahrenlotsen

Kontakt

Stadt Chemnitz
Jugendamt
Nadin Müller
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Telefon: 0371/ 488 51 91
E-Mail: jugendamt-inklusiv@stadt-chemnitz.de

Fragen zum Beteiligungsportal:
Stadtverwaltung Chemnitz
Dezernat 5: Soziales, Jugend, Gesundheit, Kultur und Sport
Anja Schale
Mitarbeiterin Bürgerbeteiligung
Telefon: 0371 488-1956
E-Mail: d5.beteiligung@stadt-chemnitz.de

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Jugendamt Chemnitz, Abteilung Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Chemnitz im Zusammenhang mit dem Unterstützungsangebot Verfahrenslotse.

Die dazu erforderlichen Daten werden direkt bei Ihnen sowie bei Dritten oder aus sonstigen Quellen erhoben.

Die Erfassung Ihrer Anmeldungen findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf dieses speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Die nachfolgenden Angaben sollen Sie insbesondere darüber informieren, wie die Stadt Chemnitz mit Ihren Daten umgeht und welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Zusammenhang haben. So wird eine transparente und faire Datenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)* sichergestellt.

Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Chemnitz, das Jugendamt, verantwortlich. Sie können auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:

Mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Chemnitz können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:

Die Stadt Chemnitz ist zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten berechtigt, da dies im öffentlichen Interesse liegt und notwendig ist, zum Handeln nach einer Allgemeinen Vorschrift gem. §§ 1-10 SGB VIII. Dies ergibt sich ausfolgenden Vorschriften: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) i. V. m. Abs. 3 DS-GVO, 61 ff SGB VIII, 67ff SGB X.

Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können wir Ihr Anliegen nicht oder nicht richtig bearbeiten. Das könnte dazu führen, dass ggf. ein Antrag auf Leistungen SGB VIII nicht bewilligt werden kann.

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir im Einzelfall je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen. Unterliegen die Daten der Schweigepflicht, dürfen diese nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 203 StGB, 65 SGB VIII übermittelt werden (z.B. mit Ihrer Einwilligung. Ebenso ist es möglich Daten; Auskünfte/Informationen von Dritten (z.B. Schule) einzuholen, vorausgesetzt Ihre Zustimmung liegt vor. Eine solche Einwilligung wird jeweils gesondert von Ihnen eingeholt.

Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form. Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Daten werden 10 Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Sie haben folgende Rechte:

  • Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.
  • Sie können von uns eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
  • Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
  • Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig.

Sie können sich über uns bei der zuständigen Stelle beschweren:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Devrientstraße. 5, 01067 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang