Kontakt
Stadt Chemnitz
Umweltamt
09106 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3601
E-Mail: umweltpreis@stadt-chemnitz.de
Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Veranstalter des Umweltpreises für Kinder und Jugendliche ist das Umweltamt der Stadt Chemnitz.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre, die in Chemnitz wohnen oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung (Kindertageseinrichtungen, Schulen, etc.) in Chemnitz besuchen.
Einreichen der Projekte
Die Projekte sind durch das Verwenden des Online-Formulars, welches auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt wird, einzureichen.
Alternativ können die Projekte unter der Verwendung der auf der Website zum Umweltpreis zur Verfügung gestellten Formulare, beim Umweltamt der Stadt Chemnitz eingereicht werden.
Die analogen Bestandteile der Projekte (Projektbeschreibung, Plakate, etc.) können per Post an Stadt Chemnitz, Umweltamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz oder persönlich im Umweltamt eingereicht werden. Zudem können sie in jedem städtischen Briefkasten abgegeben werden.
Ende der Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist endet mit Ablauf des 12. April 2026. Darüber hinaus eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt.
Kategorien
Es gibt vier Kategorien:
- Kindertageseinrichtungen,
- Grundschule,
- Klasse 5 bis 8 sowie
- Klasse 9 bis 12 und Jugendliche bis 20 Jahre.
Projektbewertung
Die Bewertunggschemen sowie die Gewichtung der vier Bewertungskriterien je Kategorie werden in den FAQs auf der Website zum Umweltpreis veröffentlicht.
Jury-Mitglieder
Die Jury-Mitglieder werden im FAQ auf der Website zum Umweltpreis veröffentlicht.
Ermittlung der Gewinner je Kategorie
Gewinner je Kategorie ist, wer die höchste Summe der ermittelten Gesamtpunktzahlen erhält. Zweitplatzierter je Kategorie ist, wer die zweithöchste Summe der ermittelten Gesamtpunktzahlen erhält. Drittplatzierter je Kategorie ist, wer die dritthöchste Summe der ermittelten Gesamtpunktzahlen erhält.
Benachrichtigung der Gewinner und Bekanntgabe der Platzierungen
Die Gewinner werden, unter den auf dem Einreichungsformular angegebenen Daten, benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt vorrangig per E-Mail.
Des Weiteren werden die ersten drei Plätze je Kategorie, unter Angabe der Kategorie, Platzierung, Einrichtung und dem Namen des Projektes veröffentlicht.
Benachrichtigung aller weiteren Teilnehmenden
Alle weiteren Teilnehmenden, die nicht einen 1. bis 3. Platz je Kategorie erreicht haben, werden, unter den auf dem Einreichungsformular angegebene Daten, benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt vorrangig per E-Mail.
Preise und Urkunden
Die ersten drei Plätze je Kategorie erhalten Geldpreise in Höhe von:
- 1. Preis: 400 €
- 2. Preis: 300 €
- 3. Preis: 200 €.
Die Teilnehmenden, die nicht Gewinner einer Kategorie sind erhalten, je nach Budgetlage, Sachpreise. Alle Gewinner und Teilnehmenden erhalten entsprechende Urkunden.
Übergabe der Preise
Die Preise werden den Gewinnern und Teilnehmenden übergeben. Dies kann dezentral oder im Rahmen einer zentralen Preisverleihung erfolgen.
Erfolglose Übergabe von Preisen
Sollten die angebotenen Preise trotz rechtzeitiger und ausreichender Benachrichtigung von den Teilnehmenden nicht bis zum Ablauf des 1. Oktober 2025 entgegengenommen werden, verfallen diese und können für andere Kampagnen und Veranstaltungen des Umweltamtes verwendet werden.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Umweltpreises 2026 (bis 31.12.2026) verarbeitet. Ohne die Angabe der personenbezogenen Daten können Sie nicht am Umweltpreis 2026 teilnehmen. Die Rechtsgrundlage bildet das entstehende Rechtsverhältnisnach § 661 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Angabe der personenbezogenen Daten ist für die Entstehung des Rechtsverhältnisses erforderlich.
Die Datenverarbeitung beschränkt sich auf die notwendigen Erfordernisse, sie bestehen insbesondere aus der Speicherung und der Bearbeitung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Dauer der Speicherung der Daten wird anhand folgender Kriterien festgemacht:
- Erforderlichkeit für die Durchführung
- Gewährleistung der Nachweisführung
Es wird keine automatische Entscheidungsfndung einschließlich Profling im Sinne des Artikel 22 Absätze 1 bis 4 DSGVO verwendet.
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist das Umweltamt der Stadt Chemnitz, erreichbar unter:
- E-Mail: umweltamt@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-3601
Die Datenschutzbeauftragte können Sie erreichen unter:
- E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO
Entsprechende Anträge sind an den Verantwortlichen zu richten. Sie haben zusätzlich ein Beschwerderecht nach Artikel 77 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde, wenn Sie derAnsicht sind, dass die Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist. Aufsichtsbehörde ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Maternistraße 17
01067 Dresden