Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23/03 „Annaberger Straße/Heinrich-Lorenz-Straße“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.05.2025 bis 11.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23/03 „Annaberger Straße/Heinrich-Lorenz-Straße“ mit Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der einfache Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 07. Mai 2025 bis 11. Juni 2025

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B512 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 22. April 2025

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Kontakt

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Herr Schmidt

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6167
Telefon 2: (0371) 488-6101

Informationen

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