Entwicklungssatzung Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet zur Entwicklungssatzung Nr. 22/14 Chemnitzer Straße, Flurstück 434b in Grüna

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.11.2024 bis 20.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 30.10.2024 Folgendes beschlossen hat:

1.    Der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 22/14 Chemnitzer Straße, Flurstück 434b in Grüna (B-193/2022) vom 27.09.2022 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität wird zur Entwicklungssatzung Nr. 22/14 Chemnitzer Straße, Flurstück 434b in Grüna umbenannt.

2.    Der Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 22/14 Chemnitzer Straße, Flurstück 434b in Grüna sowie die Begründung werden in der Fassung vom Juni 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme

  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 28.03.2022

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 21.11.2024 bis 20.12.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Entwicklungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B532 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Entwicklungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Entwicklungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 07.11.2024

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Walther

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6156
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme

Informationen

Übersicht
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