Umfrage Stadt Chemnitz Kunst und Kultur

EUJA! Initiativprojekte für das Kulturhauptstadtjahr

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.05.2024 bis 31.05.2025
  • Teilnehmer 289 Teilnehmer
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Mit dem Förderprogramm "EUJA! Initiativprojekte für das Kulturhauptstadtjahr" lädt die Stadt Chemnitz Einzelpersonen, Gruppen und Vereine dazu ein, ihre Veranstaltungen und Projekte im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres zu verwirklichen. Wir bieten Ihnen Unterstützung für Projekte sowohl auf den 30 Interventionsflächen, unserem Stadtentwicklungsprojekt für die Kulturhauptstadt Europas, als auch für Initiativen im gesamten Stadtgebiet und im digitalen Raum.

Drei Säulen – Eine Vision

Das Programm basiert auf drei Säulen (nähere Informationen zu diesen finden Sie HIER):

Orte des Aufbruchs - Ein Sonderfonds der Stadt Chemnitz für Projekte auf den Interventionsflächen „Orte des Aufbruchs“. (Bewerbungen bis 01.09.2024 möglich)

Öffentliche Plätze - Ein Sonderprogramm der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH für Mikroprojekte auf den Interventionsflächen „Öffentliche Plätze“, „Stadt am Fluss“, Schillerplatz und Sportforum. (Bewerbungsfrist 18. Januar bis 16. März 2025)

Bürgerengagement - Ein Sonderprogramm der Sparkasse Chemnitz für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung, Soziales sowie Sport in der gesamten Stadt.

Bewerbungszeitraum und Finanzierung

Der Bewerbungszeitraum startet am 1. Mai 2024 und endet am 31. Mai 2025. Beachten Sie bitte, dass sich die Fristen für die drei Programmsäulen unterscheiden. Insgesamt stellen wir im Rahmen des Bürgerprogramms „EUJA!“ bis zu 430.000 Euro an finanziellen Unterstützungen zur Verfügung.

Einfache Antragstellung

Die Beantragung ist einfach und für Einzelinitiativen gut realisierbar. Nutzen Sie dafür das Formular auf dieser Seite. Außerdem steht unter der Telefonnummer 0371/533 25 25 eine Beratungshotline zur Verfügung, um über Details der Bewerbung sowie der drei Programmsäulen zu informieren. Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH (GGG) unterstützt das Bürgerprogramm dahingehend mit zwei Mitarbeiter:innen. Wenden Sie sich auch gerne per E-Mail an uns: euja@ggg.de.

Kulturhauptstadt sind wir nur gemeinsam

„EUJA ! Initiativprojekte für das Kulturhauptstadtjahr“ wird unterstützt von der Stadt Chemnitz, der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH, der Sparkasse Chemnitz und der Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH Chemnitz.

Fazit

Der Bewerbungszeitraum für die Projektförderung ist beendet. Insgesamt wurden über das Förderprogramm "EUJA" rund 120 Projekte von Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen für das Kulturhauptstadtjahr 2025 auf den Weg gebracht. Die Gesamtfördersumme beläuft sich auf 505.000 Euro.

Nähere Informationen zu den Ergebnissen des Förderprogramms können Sie der abschließenden Pressemitteilung entnehmen. Eine Liste mit allen geförderten Projekten finden Sie unter www.chemnitz.de/euja.

Kontaktdaten

Ansprechpartner:in

Projekt

Hier können Sie bei Bedarf eine formlose Ergänzung als Anlage beifügen.
  • Sie können bis zu 1 Datei anhängen.
Ist das Projekt bis spätestens Ende 2025 umsetzbar?
Hier können sie Ihre Kostenschätzung bzw. Finanzplan anfügen:
  • Sie können bis zu 1 Datei anhängen.
Wo soll das Projekt stattfinden?
Haben Sie bereits Anträge zur finanziellen Unterstützung für das gleiche Projektvorhaben gestellt?

Direkt nach Absenden Ihres Antrages können Sie Ihr gesendetes Formular als PDF herunterladen. Sie finden den Download-Link dann direkt über dem Formular-Bereich. Nach erneutem Laden dieser Internetseite oder dem Schließen des Browsers erlischt diese Funktion.

Kontakt

Fragen zu Ihrem Antrag:
Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH (GGG)
Telefon: 0371/533 25 25
E-Mail: euja@ggg.de

(Technische) Fragen zum Beteiligungsportal:
Stadt Chemnitz
Bereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat
Marcel Krippner
Telefon: 0371 – 488 1513
E-Mail: marcel.krippner@stadt-chemnitz.de

Datenschutzerklärung

Bewerbung um eine Förderung im Bürgerprogramm EUJA - Angabe von Kontaktinformationen

Dieses Anmelde-Verfahren dient der Erfassung eines Projektantrages von Interessierten Bürger:innen.

Die Erfassung Ihrer Kontaktdaten findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf die Online-Veranstaltungsbuchung speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche:

Stadt Chemnitz
Stabsstelle Kulturhauptstadt
09111 Chemnitz
E-Mail: stabsstelle-ekhs2025@stadt-chemnitz.de

Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Chemnitz
09106 Chemnitz
E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Die Erfassung dient der Beurteilung der Antragsfähigkeit und Vorprüfung eines möglichen Förderantrags.

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, Artikel 6 Abs. 1e DSGVO in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG).

4. Speicherdauer/Datenlöschung

  • Die Daten werden gespeichert bis spätestens 31.12.2025.

5. Weitergabe von Daten:

  • Die Daten werden vom Geschäftsbereich Kommunikation und Außenbeziehungen und dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz sowie folgenden Projektpartnern verarbeitet: Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH (Geschäftsführung), Sparkasse Chemnitz (Bereich Vorstandsstab/ Kommunikation), Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH (10/20 Konzernbetriebswirtschaft, Konzernorganisation)
  • Eine sonstige Datenweitergabe erfolgt nicht.

6. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten bzw. „Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Informationen

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