Innenbereichssatzung Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet zur Ergänzungssatzung Nr. 20/13 „Limbacher Straße, Rottluff“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 28.11.2023 Folgendes beschlossen hat:

1.    Der Aufstellungsbeschluss Nr. B-233/2020 vom 11.10.2020 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich wird nach Norden erweitert und umfasst nunmehr die Flurstücke 23 b, 23/3, 23/6 (teilw.), 23/7, 23/8, 23/9, 23/10 und 25 (teilw.) der Gemarkung Rottluff. Die Plangebietsfläche beträgt ca. 8510 m². Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan vom September 2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

2.    Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 20/13 „Limbacher Straße, Rottluff“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 06.09.2023 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 26.06.2020

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 22.01.2024 bis 23.02.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B532 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 12.01.2024

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Walther

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6156
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme

Informationen

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