Innenbereichssatzung Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 19/15 Chemnitz-Röhrsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 11.08.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 19/15 Chemnitz-Röhrsdorf gebilligt und den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 19/15 Chemnitz-Röhrsdorf zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Satzungsteil Klarstellungssatzung ist nicht Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme

  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 10.01.2023

werden nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zeitraum


vom 10.07.2023 bis 11.08.2023

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Ergänzungssatzung schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B532 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de).

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 22.06.2023

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Walther

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6156
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme

Informationen

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