Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21/01 „Wohngebiet an der Bornaer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.10.2022 bis 11.11.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/01 „Wohngebiet an der Bornaer Straße“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Durchwegung zur Auerswalder Straße ist sicherzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 28.06.2022 und des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 01.06.2022 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 10.10.2022 bis 11.11.2022

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de).

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 22.09.2022

gez. T. Michalla
Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Herr Karge

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6142
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzgutachten
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Erschließungsplanung

Informationen

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