Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2022 bis 18.03.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

(Bereich Wolgograder Allee/Chemnitzer Straße im Stadtteil Hutholz)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 den Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich Wolgograder Allee/Chemnitzer Straße im Stadtteil Hutholz) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 10.07.2020 mit Hinweisen zur Berücksichtigung des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB (allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) sowie Lärmschutzverordnung,
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Stellungnahme vom 15.07.2020 mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität (Radonkonzentration in der Bodenluft) und geologisch-hydrologischen Situation.
  • Planungsverband Region Chemnitz, Stellungnahme vom 10.07.2020 mit Hinweisen zum Sächsischen Waldgesetz.
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 21.07.2020 mit Hinweisen zu den Belangen Immissionsschutz, Stadtklima, Gefährdungsabschätzung von Altlasten und Bodenschutz als Teil des Umweltberichtes

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          
 

vom 14.02.2022 bis 18.03.2022

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 08.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 08.30 - 18.00 Uhr

freitags von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2021 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter (Teil B der Planbegründung)
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom April 2021 zum Bebauungsplan Nr. 20/03 „Wohngebiet an der Chemnitzer Straße“, folgende wesentliche Belange wurden geprüft:
    • Für Arten, für die das Vorhaben artenschutzrechtlich relevante Wirkungen entfalten kann, wurde geprüft, inwieweit eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände stattfindet. Das betrifft insbesondere die Artengruppen Fledermäuse und Vögel.
    • Im Ergebnis wurden 3 Fledermausarten und 12 Brutvogelarten gesichtet. Vorkommen von artenschutzrechtlich hervorgehobenen Arten sowie Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie der EU konnten während der Begehungen nicht nachgewiesen werden.
    • Im und am Teich finden sich Vorkommen von Erdkröte, Grasfrosch und Teichfrosch.
    • Es wird festgestellt, dass unter Anwendung festgesetzter Verminderungs-, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen gegen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verstoßen wird.
  • Schalltechnische Untersuchung vom 09.03.2021 zum Bebauungsplan Nr. 20/03 „Wohngebiet an der Chemnitzer Straße“ zum Gewerbe- und Verkehrslärm tags und nachts

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Chemnitz, den 28.01.2022

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Sippel

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6127
Telefon 2: (0371) 488-6101

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