Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.11.2021 bis 23.12.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

(Bereich „Walter-Janka-Straße“ im Stadtteil Adelsberg)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 den Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich „Walter-Janka-Straße“ im Stadtteil Adelsberg) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Stellungnahme vom 02.08.2019 mit Hinweisen zu Geologie, Hydrogeologie, standortbezogenen Baugrunduntersuchungen und natürlicher Radioaktivität (Radonkonzentration in der Bodenluft.
  • Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle, Stellungnahme vom 18.07.2019 mit Hinweisen zur Durchführung einer Lärmkartierung entlang der B 174 nach § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie nach der 34. BImSch-Verordnung (BImSchV) im Zuge einer laufenden Lärmaktionsplanung sowie der Empfehlung zur Konfliktbewältigung im Rahmen weiterführender Planungen Schallschutzgutachten anzufertigen.
  • Staatsbetrieb Sachsenforst, zu Belangen als obere Forstbehörde. 
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 30.07.2019 mit Hinweisen zu den Belangen der Schutzgüter Wasser, Bodenschutz, Naturschutz/ Landschaftspflege, Immissionsschutz und Stadtklima als Teil des Umweltberichtes.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 19.07.2019 mit Hinweisen zur Bodenversiegelung und Belangen von Flora und Fauna.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 28.07.2019 mit Hinweisen zur Schutzwürdigkeit eines ökologisch sensiblen Bereiches zur Freihaltung von jeglicher baulichen Entwicklung.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 30.07.2019 mit Hinweisen zur Schutzwürdigkeit des Außenbereiches vor Versiegelung, zur Sicherung der Durchlüftung sowie grundsätzliche Freihaltung von baulicher Entwicklung.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 24.07.2019 mit Hinweisen zur südlichen Luftschneise gegen Vernichtung von Grünfläche.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 20.07.2019 mit Hinweisen zur Versiegelung des Stadtrandes durch Bebauung naturnaher Außenbereiche.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 29.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen der Bodenversiegelung und des Kleinklimas.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 30.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen des Waldes als Schallschutz zur B 174 und der Hundepension.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 30.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen des Waldes und zum Erhalt des Korridors mit besonderen landschaftsästhetischen Anforderungen bei der Straßenplanung als Naturschutzstreifen.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 19.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen von Flora und Fauna, Erhalt natürlicher Flächen und Freihaltung von baulicher Entwicklung.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 19.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen von Flora und Fauna, Erhalt natürlicher Flächen und Freihaltung von baulicher Entwicklung.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 19.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen von Flora und Fauna, Mikroklima und Durchlüftung zum Erhalt natürlicher Flächen und Freihaltung von baulicher Entwicklung.
  • Öffentlichkeit, Petition vom 27.07.2019 mit Hinweisen zu Belangen von Flora und Fauna, Immissionsschutz und Stadtklima.

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          
vom 22.11.2021 bis 23.12.2021

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 08.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 08.30 - 18.00 Uhr

freitags von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom August 2021 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter (Teil B der Planbegründung)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) vom 09.05.2014 zum Bebauungsplan Nr. 14/01 „Wohngebiet Walter-Janka-Straße“, folgende wesentlichen Belange wurden geprüft:
    • Für Arten, für die das Vorhaben artenschutzrechtlich relevante Wirkungen entfalten kann, wurde geprüft, inwieweit eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände stattfindet. Das betrifft insbesondere die Artengruppen Fledermäuse und Vögel.
    • Im Ergebnis wurden als potenzielle Brutvögel ca. 9 Vogelarten eingestuft werden können. In den offenen Bereichen ist als Brutvogel die Feldlerche und die Wachholderdrossel zu vermuten. In größeren Gehölzgruppen im Randbereich sind insgesamt ca. 17 Vogelarten anzunehmen. Als potenzielle Nahrungsgäste sind ca. 18 Vogelarten anzunehmen.
    • Das Gebiet wird als Jagdrevier der Breitflügelfledermaus eingeschätzt.
    • Es ist allgemein nicht davon auszugehen, dass wertgebende und geschützte Säuger, Reptilien, Lurche, Vögel usw. durch die Planung beeinträchtigt werden. Die beabsichtigte Entwicklung des Plangebietes wird basierend auf der Potenzialeinschätzung nicht als erheblich im Sinne des BNatSchG eingestuft.
    • Es werden für die betroffenen Arten im Gebiet Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote vorgeschlagen.
  • avifaunistische-artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung von 2011 zum Bebauungsplan Nr. 09/22 „Adelsberger Höhe“, folgende wesentlichen Belange wurden geprüft:
    • Für Arten, für die das Vorhaben artenschutzrechtlich relevante Wirkungen entfalten kann, wurde geprüft, inwieweit eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände stattfindet. Es wurde sich hier auf die Avifauna beschränkt.
    • Als Bewertungsgrundlage wurde der Brutvogelatlas der Stadt Chemnitz herangezogen.
    • Eine erhebliche Beeinträchtigung der Populationen durch den geplanten Eingriff ist für keine der potenziell eingeschätzten Arten zu erwarten.
    • Durch das geplante Vorhaben werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.
    • Es werden planerische Vorschläge bezüglich der Avifauna in den Grünordnungsplan integriert.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Chemnitz, den 05.11.2021

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Frau Kneita

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6116

Telefon 2: (0371) 488-6101

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Avifaunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung

Informationen

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