Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/09 Neukirchner Straße, Stelzendorf mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 31.05.2021 bis 30.06.2021 öffentlich ausgelegt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten einzusehen:
montags bis mittwochs von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
freitags von 08.30 - 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.
Postanschrift: Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Chemnitz, den 10.05.2021
gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt
Stadt Chemnitz
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
Tel.: (0371) 488-6142