zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum beschlossen hat.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung erfolgen.
Die Planungskonzepte und deren Begründung werden im Zeitraum
vom 12.04.2021 bis 26.04.2021 öffentlich ausgelegt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/fruehzeitige_beteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten einzusehen:
montags bis mittwochs von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
freitags von 08.30 - 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Stadtplanungsamt gegeben. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.
Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.
Postanschrift: Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de
Wie bereits bekannt gemacht, kann jedermann den seit dem 24.10.2001 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz, einschließlich der wirksamen Ergänzungen, Änderungen und Anpassungen, im Stadtplanungsamt, Abt. Stadtentwicklungsplanung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Chemnitz, den 25.03.2021
gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt
Stadt Chemnitz
Frau Kneita
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
Tel.: (0371) 488-