Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Chemnitz Frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2021 bis 26.04.2021
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Planzeichnung

zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum beschlossen hat.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung erfolgen.

Die Planungskonzepte und deren Begründung werden im Zeitraum

vom 12.04.2021 bis 26.04.2021 öffentlich ausgelegt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/fruehzeitige_beteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten einzusehen:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Stadtplanungsamt gegeben. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:             Stadt Chemnitz

                                    Stadtplanungsamt

                                    09106 Chemnitz

E-Mail:                        stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Wie bereits bekannt gemacht, kann jedermann den seit dem 24.10.2001 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz, einschließlich der wirksamen Ergänzungen, Änderungen und Anpassungen, im Stadtplanungsamt, Abt. Stadtentwicklungsplanung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Chemnitz, den 25.03.2021

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Frau Kneita

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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