Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/09 „Nahversorgungszentrum Augustusburger Straße 216“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.02.2021 bis 19.03.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/09 „Nahversorgungszentrum Augustusburger Straße 216“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Umweltamtes der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 20.02.2020

Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Chemnitz vom 04.02.2020

Grünflächenamt der Stadt Chemnitz vom 06.07.2020

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 15.02.2021 bis 19.03.2021

öffentlich ausgelegt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten einzusehen:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:      Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:                 stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 27.01.2021

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Herr Schmidt

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6167

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • artenschutzrechtl. Fachbeitrag
  • Schallimmissionsprognose
  • Visualisierung
  • Auswirkungsanalyse
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

Informationen

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