Bebauungsplan Stadt Chemnitz Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/58 Marienberger-/Saidenbachstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.11.2020 bis 02.12.2020
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 08.09.2020 Folgendes beschlossen hat:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2002 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/58 Wohngebiet „Am Schwanenteich“/Olbernhauer Straße (B‑349/2002), der Beschluss vom 30.01.2007 über die erneute Auslegung der Planung für die Bauabschnitte zwei und drei (B-47/2007) sowie der Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die erneute Auslegung vom 19.03.2019 (B-062/2019) werden wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich umfasst gemäß Planzeichnung das gesamte Flurstück 453/88 der Gemarkung Altchemnitz.

  1. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/58 „Marienberger-/Saidenbachstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 28.07.2020, sowie der Begründung zum Bebauungsplan werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • der Landesdirektion Sachsen vom 06.06.2019,
  • des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 11.06.2019,
  • des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 20.05.2019,
  • des BUND vom 14.06.2019 sowie
  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 02.03.2017, 29.08.2019, 17.04.2020 und 11.06.2020

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 02.11.2020 bis 02.12.2020

im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:      Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:                 stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 16.10.2020

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6142
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzgutachten
  • Ausgleichskonzept
  • Schallimmisionsprognose_20.05.2015
  • Schallimmisionsprognose_Verkehrslärm_03.06.2020
  • Schallimmisionsprognose_Verkehrslärm_18.02.2020
  • Geotechnischer_Bericht.

Informationen

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