Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96/19 „Heinrich-Schütz-Straße, ehemalige Kaserne“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.08.2020 bis 23.09.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96/19 „Heinrich-Schütz-Straße, ehemalige Kaserne“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 24.08.2020 bis 23.09.2020

im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs        von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                           von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                    von 8.30 - 12.00 Uhr

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:      Stadt Chemnitz
                            Stadtplanungsamt
                            09106 Chemnitz

E-Mail:                 stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 06.08.2020

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Schirrmeister
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6154
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.