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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 2.2

2.2 Verbesserung der Förderangebote des Landes und des Bundes und Anpassung des Wohnraumfördergesetzes

Einflussnahme auf die Anpassung vorhandener und Forderung neuer bedarfsgerechter Förderprogramme. Damit sollen die Anteile der Mehraufwendungen der Wohnungseigentümer, die nicht auf den Mietzins umgelegt werden können, gedeckt werden. So können Segregation und Altersarmut durch zu hohe Wohnkosten vermieden werden.
Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
- Übermittlung des quantitativen Förderbedarfs an Bund und Land;
- Anforderungen zur Änderung der Richtlinien „Seniorengerecht Umbauen“ und  „Wohnraumanpassung“ formulieren und dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren (SMI)  vorlegen;
- Untersetzung mit Fallbeispielen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, zum Beispiel Expertise zur sozialen Wohnraumförderung für innerstädtische Altbaubestände (TIMOUROU), Einbeziehung Städtenetzwerk über AG Stadterneuerung und Referat 55 des SMI;
- Anregung, die Arbeit der AG Wohnen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und Kommunen im Referat 55 des SMI fortzusetzen;
- Unterstützung von Modellprojekten durch Kooperation der Beteiligten;
- Festlegung von Prioritäten bei der Förderung solcher Maßnahmen in der Anwendung vorhandener Programme durch die Stadt Chemnitz als Zuwendungsempfänger und Stelle zur Weiterleitung von Zuwendungen. (Objektförderung), Grundlage sind die „Inklusiven Quartierskonzepte“.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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