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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 5.1

5.1 Eine Vereinbarung von gemeinsamen Leitlinien der Stadt Chemnitz und der Wohnungswirtschaft zum behinderten- und altersgerechten Wohnen in Chemnitz wird erarbeitet

Die Wohnungswirtschaft und die Stadt verständigen sich auf gemeinsame Leitlinien für Standards und die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Wohnungen und auf die Zusammenarbeit im Sinne der Menschen mit Behinderungen, Senioren und Mietern. Nach außen verdeutlichen die Leitlinien gegenüber der Stadtgesellschaft, der Kommunal- und Landespolitik, dass es einen gesellschaftlichen Konsens zur Bewältigung des demographischen Wandels und zur Umsetzung der UN-BRK gibt.

Die Leitlinien sollen mindestens folgende Kriterien enthalten:               
- Neubauten sind generell barrierefrei;
- die Qualifizierung und Zusammenarbeit in der Wohnberatung;
- die Zusammenarbeit der Akteure;
- die Definition von Standards des barrierearmen und barrierefreien Bauens

Die Angebote der bedarfsorientierten Wohnraumanpassung werden im Rahmen der Möglichkeiten erweitert.  Einen Aktionsplan zum Wohnen wird erstellt.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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