Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 2.3

2.3   Kurzzeitparkplätze vor öffentlichen Einrichtungen schaffen

Menschen mit Bewegungseinschränkungen sind darauf angewiesen, dass sie mit einem Auto zu öffentlichen Einrichtungen oder zu Arztpraxen gebracht werden. Sie benötigen Kurzzeitparkplätze zum Ein- und Aussteigen. Diese müssen vor allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, zur Verfügung stehen.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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