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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 2.2

2.2 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegeplätze transparent machen
Für Menschen mit Behinderungen und / oder Pflegebedarf muss dringend weiterer bezahlbarer Wohnraum in folgenden Bereichen geschaffen werden:
- Einzelwohnen mit Assistenz
- Wohngruppen
- teilstationäre und stationäre Wohnangebote
- Angebote der Kurzzeitpflege.
Die Finanzierungsprogramme des Freistaats Sachsen sollen genutzt werden, um solche geförderten Wohnangebote in den Wohnquartieren zu schaffen. Für Wohnungseigentümer als auch für Vermieter werden Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Schaffung barrierefreien und bedarfsgerechten Wohnraums, in dem Pflegeleistungen erbracht werden können,  ermittelt. Sie werden über bestehende Fördermöglichkeiten informiert. Mit dem Freistaat wird über entsprechende Bedarfe, Fördermöglichkeiten und Förderhöhen verhandelt.
 

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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