Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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2 Bildung

Einführung in das Handlungsfeld Bildung

Das Thema Bildung umfasst mehr als frühkindliche und schulische Bildung. Hochschulen, Berufsakademien und Studentenwerke gehören ebenso dazu wie die berufliche Ausbildung und das lebenslange Lernen. Das Handlungsfeld Bildung wird in Artikel 24 der UN-BRK umfassend behandelt. Einerseits haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen: von der frühkindlichen über die schulische Bildung, in der beruflichen Bildung ebenso wie in der Hochschulbildung, in der Erwachsenenbildung und im Kontext lebenslangen Lernens. Niemand darf wegen seiner Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Dazu gehört auch, die angemessenen Vorkehrungen zu treffen und individuelle und passgenaue Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die Fachkräfte zu schulen und zu sensibilisieren, um die besonderen Bildungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und entsprechend handeln zu können.

Eine intensiv diskutierte Frage betrifft das Förderschulsystem im Rahmen eines inklusiven Bildungssystems. In den Abschließenden Bemerkungen vom 13. Mai 2015 äußert sich der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Deutschen Bildungssystem gesonderte Förderschulen besucht. „Der Ausschuss empfiehlt, umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen, einschließlich der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen auf allen Ebenen. Zudem wird angeregt, das Förderschulsystem abzubauen, um Inklusion zu ermöglichen und Kindern mit Behinderungen die Aufnahme in Regelschulen mit sofortiger Wirkung zu ermöglichen, sofern dies ihr Wille ist.“

Auch zur allgemeinen Hochschulbildung ist der diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Zugang von Studierenden mit Behinderungen sicherzustellen. Sie sollen auch dort ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können.

„Im Sinne der UN-BRK ist unabhängig von vorhandenen Förderbedarfen oder Behinderungen der Zugang zu einer beruflichen Ausbildung zu gewährleisten, die den individuellen Voraussetzungen entspricht und damit die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. … Dabei gilt es, Schnittstellen aktiv zu begleiten und Wechsel der Maßnahmenträger durch die Verwaltungsverfahren im SGB möglichst zu vermeiden.“ Lebenslanges Lernen ist für alle Lebensphasen von großer Bedeutung. Kompetenzen zur Bewältigung persönlicher und beruflicher Herausforderungen können erworben, vertieft oder erweitert werden. Alle Angebote des lebenslangen Lernens sollen barrierefrei und frei zugänglich stattfinden. Dazu ist auch eine Sensibilisierung der verschiedenen Akteure und eine entsprechende Qualifizierung erforderlich.

Vision

Ziele

Maßnahmen


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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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