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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 11

11. Die angemessenen Vorkehrungen zur inklusiven Bildung werden geschaffen

Die Wahlmöglichkeit auf inklusive Bildung ist nur dann eine Alternative, wenn alle möglichen Lernorte mit den erforderlichen finanziellen, sächlichen und personellen Ressourcen ausgestattet sind. Einem Kind mit Behinderungen müssen an einer allgemeinen Schule die gleichen Ressourcen zur Verfügung stehen wie an einer Förderschule.

Jeder soll an jeder Schule lernen können.
Dort soll die Hilfe sein, die jemand braucht.

Maßnahme 11.1 Ressourcen dort, wo die Schülerinnen und Schüler sie benötigen 

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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