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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 15

15. Inklusion wird in den Chemnitzer Sportschulen umgesetzt

Im sächsischen Aktionsplan heißt es: "Jede Sportschule sollte in Zukunft mindestens eine Behinderungsform in voller Stärke (körperlich, visuell, intellektuell, akustisch) abdecken können. Auf Sachsen verteilt, sollten alle Behinderungsformen in vol­ler Stärke (körperlich, visuell, intellektuell, akustisch) beschult werden können. Sportlehrer der Sportschulen müssen qualifi­ziert sein, Schüler mit Behinderungen im behindertensport­spezifischen Leistungssport zu unterrichten. Lehrer in allen anderen Fächern sollten qualifiziert sein, Schüler mit Behinderungen zu unterrichten.
Internate der Sportschulen müssen auf Bewohner mit Behin­derungen ausgelegt sein. Jedes Internat sollte perspektivisch mindestens eine Behinderungsform in voller Stärke (körper­lich, visuell, intellektuell, akustisch) abdecken können, in Ab­gleich mit der inklusiven Beschulung. Auf Sachsen verteilt sollten alle Behinderungsformen in Internaten untergebracht werden können; auch dies im Abgleich mit der inklusiven Be­schulung. Die Schulen sollten barrierefrei über den ÖPNV er­reichbar sein."


Es gibt Sportschulen in Chemnitz.

Auch Kinder mit Behinderungen können dort lernen.

Und Sport treiben.

Maßnahme 15.1 Inklusion wird in den Chemnitzer Sportschulen entsprechend dem Sächsischen Aktionsplan gestaltet

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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