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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 5

5. Aktive Teilhabe der Politik und der Stadtgesellschaft an der Umsetzung gemeinsamer Leitlinien zu inklusivem Wohnen in Chemnitz

Die Standards für barrierefreies Bauen sind bekannt und gelten seit langem. Trotzdem gibt es viele Ausnahmen und Möglichkeiten, diese Standards zu umgehen. Die gemeinsame Vereinbarung von Leitlinien zum inklusiven Wohnen zwischen allen Beteiligten führt zu einer klaren Verbindlichkeit und Zielperspektive für die Stadt Chemnitz. Damit kann auf lange Sicht erreicht werden, dass grundsätzlich jede Wohnung barrierefrei ist.

Jeder kann selbst bestimmen wie er leben will.

Und wie er wohnen will.

Maßnahme 5.1 Eine Vereinbarung von gemeinsamen Leitlinien der Stadt Chemnitz und der Wohnungswirtschaft zum behinderten- und altersgerechten Wohnen in Chemnitz wird erarbeitet

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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