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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 1

1. Transparenz und Sensibilisierung über bauliche Anforderungen an inklusiven Wohnraum und ein inklusives Wohnumfeld.

Klarheit und Transparenz gehören zum Umgang mit Regeln, Verordnungen und Anforderungen dazu. Umgangssprachlich eröffnet sich von „barrierearm“ bis „behindertengerecht“ ein breites Spektrum an Begriffen, die mit Anforderungen in Verbindung gebracht werden, mit denen die Zugänglichkeit und Nutzung baulicher Anlagen durch Menschen mit Behinderungen beschrieben werden. Deshalb ist es erforderlich, die Anforderungen zu veröffentlichen und barrierefrei zugänglich zu machen. Das gilt auch für den vorhandenen Stand an barrierefreiem Wohnraum und den sich aus den Nachfragen ableitbaren Bedarfen.
 

Alle müssen wählen können, wie sie wohnen wollen.

Menschen mit Behinderungen brauchen oft eine Wohnung ohne Hindernisse.

Das ist eine barriere-freie Wohnung.

Maßnahme 1.1 Die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen werden veröffentlicht

Maßnahme 1.2 Bestand und Bedarf an barrierefreiem, barrierearmem und seniorengerechtem Wohnraum wird erfasst – Monitoring

Maßnahme 1.3 Die baurechtlichen Regelwerke, Normen und Checklisten für barrierefreies Planen und Bauen von Wohnraum, Wohnumfeld und Quartier werden in der Stadt Chemnitz zur Verfügung gestellt.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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