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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 1

1. In Chemnitz werden die Voraussetzungen für eine behindertenfreundliche und barrierefreie ärztliche und pflegerische Versorgung im stationären Bereich geschaffen.

Bei der Behandlung durch unterschiedliche Ärzt*innen sowie in unterschiedlichen Einrichtungen muss ein vollständiger Informationsfluss sichergestellt sein. Dies soll in Zukunft durch die elektronische Krankenkarte erfolgen. In der Übergangsphase können entsprechende Überleitungs- und Behandlungsbögen genutzt werden.

In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Patientinnen und Patienten die Diagnose und die Inhalte der Übergangsdokumente und ihrer Krankenakte verstehen bzw. ihnen diese so erklärt werden, dass sie zu eigenständigen Entscheidungen befähigt werden.

Die vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Ärzt*inen, dem Pflegepersonal und den Patient*innen erfordert die Kenntnis der verschiedenen kommunikativen Barrieren sowie den sensiblen Umgang damit. Insbesondere der Paradigmenwechsel der UN-BRK vom Fürsorge-Gedanken zum Teilhabeaspekt erfordert ein Umdenken der im Gesundheits- und Pflegewesen tätigen Personen.
 

Alle haben das Recht
auf eine gute Behandlung
durch einen Arzt
oder in einem Kranken-haus.

Maßnahme 1.1 Überleitungs- und Behandlungsbogen entwickeln

Maßnahme 1.2 Die elektronische Krankenkarte einführen

Maßnahme 1.3 Das Personal im Gesundheitswesen zum Umgang mit Vielfalt sensibilisieren

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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