Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Ziel 3

3. Eltern werden informiert und können an den Veranstaltungen in Kita und Schule barrierefrei teilnehmen

Die Information, Einbeziehung und Beteiligung der Eltern ist für die Entwicklung gelingender inklusiver Bildung und Erziehung in Kita und Schule unverzichtbar. Dazu müssen die Informationsmaterialien und Medien barrierefrei und auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Elterngespräche, Elternabende, Feiern und Feste und andere) muss für alle gleichermaßen möglich sein, auch für Eltern mit Behinderungen und Eltern mit geringen Sprachkenntnissen.

Jeder soll informiert sein.
Was bedeutet Inklusion in der Kita?
Was bedeutet Inklusion in der Schule?

Eltern wollen auch wissen, wie ihre Kinder lernen.
Dazu müssen sie in die Schulen kommen können.
Oder in die Kitas.

Maßnahme 3.1 Kommunales Konzept zur Teilhabe von Eltern mit Behinderungen in Kita und Schule wird erstellt

Maßnahme 3.2 Ein Handlungsleitfaden „Inklusion“ wird erstellt

Maßnahme 3.3 Eine Beratungsstelle für „Inklusion im Erziehungs- und Bildungsbereich“ wird eingerichtet.

Maßnahme 3.4 Elterninformationen werden auch in verschiedenen Sprachen und in Leichte Sprache übersetzt.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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