Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 12.1

12.1 Optimierung des Verfahrens zur persönlichen Schulassistenz

Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes muss verbessert und optimiert werden, insbesondere wenn es um den notwendigen Einsatz eines Schulbegleiters oder einer persönlichen Assistenz geht. In das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes werden bei Bedarf einer solchen Assistenz die Kostenträger (Amt für Jugend und Familie, Sozialamt) rechtzeitig einbezogen, um die Rahmenbedingungen für den Einsatz abstimmen und zeitnah umsetzen zu können. Es gibt bereits eine Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend und Familie, dem Sozialamt und dem Landesamt für Schule und Bildung dahingehend, dass die Kostenträger auf jeden Fall am letzten Auswertungsgespräch des Förderausschusses, in dem über die integrative Beschulung und die erforderlichen Rahmenbedingungen entschieden wird, teilnehmen.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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