Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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1 Arbeit

Einführung in das Handlungsfeld Arbeit

Die umfassende Teilhabe aller Menschen am Arbeitsleben spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Arbeit hat eine hohe Bedeutung im Leben eines Menschen. Neben der materiellen Existenzsicherung trägt die berufliche Tätigkeit auch zur Entwicklung der Persönlichkeit und zur Einbindung in die soziale Gemeinschaft bei. Für Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben von entscheidender Bedeutung. Artikel 27 der UN-BRK formuliert das gleiche Recht auf Arbeit für alle Menschen. Jeder hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch freigewählte oder angenommene Arbeit zu bestreiten.

Auch Menschen mit Behinderungen sollen entsprechend ihren Kompetenzen passgenau in Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Auf der anderen Seite müssen die Arbeitgeber dafür sensibilisiert werden, Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen. Entsprechende Strategien müssen entwickelt und Anreize für die privaten Arbeitgeber müssen geschaffen werden. Die Stadtverwaltung Chemnitz wie auch alle anderen öffentlichen Arbeitgeber haben eine besondere Verpflichtung, beispielhaft zu zeigen, was möglich ist. Dazu gehört auch die Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumgebung und gesunde Arbeitsbedingungen.

Für Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht beschäftigt werden können, stehen staatlich geförderte und diskriminierungsfreie Beschäftigungsangebote zur Verfügung. Diese sollen auch die Perspektiven für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen. „Zu den Pflichtaufgaben der Werkstätten gehören auch Maßnahmen zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu können ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben eine Brücke sein.“ Um eine Überschneidung oder Dopplungen mit dem Handlungsfeld Bildung zu vermeiden, beginnt das Handlungsfeld Arbeit biographisch gesehen mit der Berechtigung auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

 
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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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