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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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3 Gesundheit und Pflege

Einführung in das Handlungsfeld Gesundheit und Pflege

Gesundheit ist ein hohes Gut! Eine gute Gesundheitsvorsorge muss von der Prävention über Behandlung und Rehabilitation bis hin zur Pflege für alle uneingeschränkt zugänglich sein: auf einem hohen Niveau, wohnortnah, barrierefrei, ohne Diskriminierung. Barrierefreiheit gilt für den Notruf ebenso wie für den Weg zu den Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken. Die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Pflegerinnen und Pflegern einerseits und Patientinnen und Patienten andererseits ist sensibel und auf das gegenseitige Verstehen auszurichten und so zu gestalten, dass eigenständige Entscheidungen der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben. In der Pflege ist die Selbstbestimmung der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, zu achten und zu erhalten.

Ein solches Gesundheitssystem ist von Vorteil für alle – ob mit oder ohne Behinderungen. In der UN-BRK regelt Artikel 25 das Recht aller Menschen auf eine Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierung.

Vision

Ziele

Maßnahmen

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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