Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 1.4

1.4 Orientierungs- und Leitsysteme in Kultureinrichtungen, Sportstätten, Bäder, Erholungs- und Tourismusstätten sowie Begegnungseinrichtungen werden barrierefrei

Im Rahmen dieser Maßnahme wird dafür gesorgt, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung und Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben. In den Einrichtungen wird mit hoher Priorität umfassende Barrierefreiheit umgesetzt, zum Beispiel durch
- Kennzeichnung der Knöpfe in den Aufzügen mit Braille- und Prismenschrift und Ansage der erreichten Etage;
- Blindenleitsystem zu Anlaufpunkten in großflächigen Bereichen oder zu im offenen Raum gelegenen Angeboten werden installiert;
- Kennzeichnung von Raumnummern und Bereichen wie WC in Braille- und Prismenschrift ;
- Etagenpläne als Relief mit kontrastreichen Abbildungen;
- Piktogramm-Führung (für Hörbehinderte und Menschen mit Leseschwierigkeiten bzw. geringen Deutschkenntnissen).
Im Tietz sind größere Aufzüge notwendig, da bisher maximal ein Rollstuhlfahrer den Aufzug nutzen kann, was zu sehr langen Wartezeiten bei Gruppenbesuchen führt.

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Anzahl der Teilnehmer: 3

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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