Mit Aufstellungsbeschluss vom 02.11.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gornau das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebsstätte am Truschbach“ beschlossen. Der Gemeinderat hat nun mit Beschluss vom 13.09. den Planentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Betriebsstätte am Truschbach“ in der Fassung vom 01.07.2021, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen inklusive der Begründung sowie Umweltbericht und aller umweltrelevanter Informationen wird in der Zeit
vom 14.10.2021 bis einschließlich 16.11.2021
öffentlich ausgelegt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet
unter www.gornau.de sowie im Landesportal Sachsen
unter bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen:
Im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, während der nachfolgend genannten Zeiten:
Dienstag von 08:00 – 11:30 Uhr sowie 12:30 – 18:00 Uhr
sowie im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2, während der nachfolgend genannten Zeiten:
Montag von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr – 14:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (03725 287-241).
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan im Bauamt der Stadt Zschopau oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
gez. Wollnitzke, Bürgermeister
M. Burckhardt Bauamt Zschopau 03725/287-241