Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Georg Weißbach am Truschbach“ umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha an der südlichen Gemarkungsgrenze des Gornauer Ortsteiles Witzschdorf (südlich schließt die Gemarkung Zschopau und östlich die Gemarkung Waldkirchen an). Das Plangebiet beinhaltet eine Teilfläche des derzeit als Tagebau (Steinbruch) genutzten Bereiches nördlich der Eisenstraße (Staatsstraße S235) und befindet sich zwischen den Ortslagen Gornau und Waldkirchen. Folgende Flurstücke sind in das Plangebiet einbezogen: Gemarkung Witzschdorf, Flurstücke Nr. 262/3; 262/4; 265/2; 275/3; 275/4; 276a; 276/2; 276/3; 276/4 Nachdem bereits Anfang des 20. Jahrhunderts die bäuerlichen Eigentümer für den Eigenbedarf Steine im Tal der Truschbach abbauten, wurde im Jahr 1933 der Steinbruchbetrieb von Georg Weißbach als Gewerbe angemeldet und nach und nach vergrößert. Anfangs wurde in Handarbeit abgebaut, während später entsprechende Technik und Eigenbauten hinzukamen. Die Sprengungen ab 1933 erfolgen mit Dynamit, um entsprechende Gesteine für Straßenbauarbeiten etc. herstellen zu können. 1939 wurde ein ortsfestes Brecherwerk in Betrieb genommen, mit welchem verschiedene Gesteinskörnungen hergestellt wurden. Bereits 1941 konnte der Anschluß an das Elektrizitätsnetz erfolgen. Im Jahre 1981 konnte eine mobile Brecheranlage in Betrieb genommen werden. Bis Ende 1996 wurde der Steinbruch durchgehend aktiv betrieben. Es wurden jährlich etwa 8.000 bis 10.000 Tonnen Gestein abgebaut. Seit 1. Dezember 1996 pachtete die ard Baustoffwerke Venusberg GmbH diesen Steinbruch und baute diesen in geringem Maße weiter ab. Da für den vorhandenen Steinbruch die Bergfreiheit gilt, d.h. die Bergaufsicht erfolgt durch das Sächsische Oberbergamt, liegt ein entsprechender Betriebsplan vor. Aufgrund der geringen Abbaumengen in den letzten Jahren wird eine Verlängerung des Steinbruchbetriebes bzw. Abbaues seitens des Sächsischen Oberbergamtes nicht befürwortet. Somit wäre die gesamte Fläche von 30 ha zu rekultivieren bzw. zu renaturieren, wobei der nicht abgebaute Teil bereits landwirtschaftlich genutzt wird. Da der jetzige Grundstückseigentümer und Besitzer selbst im Baugewerbe und Baustoffhandel tätig ist, soll die abgebaute Fläche in ein Gewerbegebiet überführt werden. Dabei werden ausdrücklich keine neuen Flächen versiegelt oder in Anspruch genommen, sondern das Potential der vorhandenen Abbausohle genutzt.
Bauverwaltung Zschopau (handelnd für die Gemeinde Gornau), Herr Hoyer