Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Gornau Frühzeitige Beteiligung

Gewerbegebiet "Georg Weißbach am Truschbach"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.06.2020 bis 13.07.2020
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Planzeichnung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Georg Weißbach am
Truschbach“ umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha an der südlichen Gemarkungsgrenze des
Gornauer Ortsteiles Witzschdorf (südlich schließt die Gemarkung Zschopau und östlich die
Gemarkung Waldkirchen an). Das Plangebiet beinhaltet eine Teilfläche des derzeit als
Tagebau (Steinbruch) genutzten Bereiches nördlich der Eisenstraße (Staatsstraße S235) und
befindet sich zwischen den Ortslagen Gornau und Waldkirchen.
Folgende Flurstücke sind in das Plangebiet einbezogen:
Gemarkung Witzschdorf, Flurstücke Nr. 262/3; 262/4; 265/2; 275/3; 275/4; 276a; 276/2;
276/3; 276/4
Nachdem bereits Anfang des 20. Jahrhunderts die bäuerlichen Eigentümer für den
Eigenbedarf Steine im Tal der Truschbach abbauten, wurde im Jahr 1933 der
Steinbruchbetrieb von Georg Weißbach als Gewerbe angemeldet und nach und nach
vergrößert. Anfangs wurde in Handarbeit abgebaut, während später entsprechende Technik
und Eigenbauten hinzukamen. Die Sprengungen ab 1933 erfolgen mit Dynamit, um
entsprechende Gesteine für Straßenbauarbeiten etc. herstellen zu können. 1939 wurde ein
ortsfestes Brecherwerk in Betrieb genommen, mit welchem verschiedene Gesteinskörnungen
hergestellt wurden. Bereits 1941 konnte der Anschluß an das Elektrizitätsnetz erfolgen. Im
Jahre 1981 konnte eine mobile Brecheranlage in Betrieb genommen werden. Bis Ende 1996
wurde der Steinbruch durchgehend aktiv betrieben. Es wurden jährlich etwa 8.000 bis 10.000
Tonnen Gestein abgebaut. Seit 1. Dezember 1996 pachtete die ard Baustoffwerke Venusberg
GmbH diesen Steinbruch und baute diesen in geringem Maße weiter ab.
Da für den vorhandenen Steinbruch die Bergfreiheit gilt, d.h. die Bergaufsicht erfolgt durch
das Sächsische Oberbergamt, liegt ein entsprechender Betriebsplan vor. Aufgrund der
geringen Abbaumengen in den letzten Jahren wird eine Verlängerung des Steinbruchbetriebes
bzw. Abbaues seitens des Sächsischen Oberbergamtes nicht befürwortet. Somit wäre die
gesamte Fläche von 30 ha zu rekultivieren bzw. zu renaturieren, wobei der nicht abgebaute
Teil bereits landwirtschaftlich genutzt wird.
Da der jetzige Grundstückseigentümer und Besitzer selbst im Baugewerbe und
Baustoffhandel tätig ist, soll die abgebaute Fläche in ein Gewerbegebiet überführt werden.
Dabei werden ausdrücklich keine neuen Flächen versiegelt oder in Anspruch genommen,
sondern das Potential der vorhandenen Abbausohle genutzt.

Kontaktperson

Bauverwaltung Zschopau (handelnd für die Gemeinde Gornau), Herr Hoyer

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 2UB - Gehölzliste
  • Anlage 1UB - Biotopkarte
  • Anlage 4 - Kartenteil Teil A und B
  • Anlage 3 - Fotodokumentation
  • Anlage 2 - Flurstücksübersicht
  • Anlage 1 - Liegenschaftskarte
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

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